Das Haus war stolz auf sein authentisches Gebäck. Sie verkaufte sie jedoch gefroren, mit industriellem Aroma und Milchpulver. Das Bordeaux-Flaggschiff von Cannelé Baillardran wurde diesen Donnerstag vom Strafgericht zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro wegen irreführender Geschäftspraktiken verurteilt. Die Flaggschiffmarke der Cannelés, die sie teurer verkauft als ihre Konkurrenten, war von dieser Verurteilung in ihren 22 Verkaufsstellen ausgenommen, in denen der König von England, Karl III., und seine Frau Camilla während ihres Besuchs in der Hauptstadt der Gironde im September Halt gemacht hatten 2023.
Im Mai 2023 wurde Baillardran von der Direktion für Bevölkerungsschutz (DDPP) einer Gesundheitsinspektion unterzogen, bei der Praktiken aufgedeckt wurden, die nicht ihrer Mitteilung entsprachen „auf einem Image von High-End-Produkten, die qualitativ besser sind als die Konkurrenz“nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bordeaux. In der Verhandlung Anfang Dezember beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 800.000 Euro gegen das Unternehmen, davon 400.000 Euro Bewährung.
Echtes Milchpulver, gefälschte Bourbon-Vanille aus Madagaskar
Die Inspektion des DDPP ergab, dass die Zusammensetzung des im 16. Jahrhundert von girondinischen Nonnen erfundenen Gebäcks nicht Teil des Gebäcks war „Madagaskar-Bourbon-Vanille“ mehr als „Industriearoma“ für klassische Cannelés. Auch für die Version „reine Vanille“der Hersteller verwendet „hauptsächlich synthetische Aromen und eine kleine Menge nicht-biologischer Vanille“laut derselben Quelle.
Nicht mehr „Bernstein/alter Rum“ wie von Baillardran angegeben, aber „weißer Rum mit Farbstoff“ ; noch Butter, die aus dem Rezept verschwunden ist. Und die Milch? „Gepudert“nach den Ausführungen bei der Anhörung des Firmengründers Philippe Baillardran, berichtet von Südwesten.
Präsentiert als “Kosten”Cannelés und andere unverkaufte Makronen „wurden eingefroren und dann aufgetaut wieder zum Verkauf angeboten“. Bestimmte Geschäfte weit entfernt von Bordeaux wie das von Arcachon verkauften „ausschließlich aufgetaute Cannelés“laut Anklage für wen „die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Inhaltsstoffen“ war auch nicht gesichert.
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