Die Sängerin Jeane Manson, die nach einem Prozess Opfer eines Herzproblems wurde, wurde in Lyon ins Krankenhaus eingeliefert

Die Sängerin Jeane Manson, die nach einem Prozess Opfer eines Herzproblems wurde, wurde in Lyon ins Krankenhaus eingeliefert
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Die frühere Sängerin Jeane Manson erlitt am Dienstag, dem 7. Mai 2024, einen „Herzinfarkt“ und wurde in Lyon ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem im Verleumdungsverfahren zwischen ihr und der Tochter des Schauspielers Richard Berry Berufung eingelegt worden war, teilte ihr Agent am Mittwoch mit.

Die Feuerwehrleute bestätigten, dass er am Abend wegen „Brustschmerzen“ behandelt wurde.

Jeane Manson, 73, wurde von Feuerwehrleuten auf dem Gelände des Berufungsgerichts gerettet und anschließend ins Krankenhaus eingeliefert. in kritischem Zustand, nach Angaben des Agenten des Künstlers.

„Sein Zustand ist schwach“ Und „Heute ist ein Eingriff geplant“erklärte er AFP.

Die frühere amerikanische Lebensgefährtin von Richard Berry verließ am Abend schnell und sichtlich sehr aufgeregt den Gerichtssaal, als ihr Anwalt für sein Plädoyer das Wort ergreifen sollte, bemerkte ein AFP-Journalist.

Das Berufungsgericht von Lyon hat den Fall zwischen Jeane Manson und Coline Berry-Rojtman am Dienstag erneut geprüft.

Das Urteil wurde bis zum 17. Juli vorbehalten.

Langer juristischer Weg

In einem Artikel veröffentlicht von Die Welt Im Februar 2021 sprach sie über sexuelle Gewalt, die sie als Minderjährige in den Jahren 1984 und 1985 im Haus ihres Vaters erlitten hatte, der damals bei Jeane Manson lebte, der vorgeworfen wurde, an diesen Angriffen beteiligt gewesen zu sein.

Die in Paris eingeleiteten Ermittlungen gegen den Schauspieler, dem Inzest durch seine Tochter vorgeworfen wurde, wurden am 31. August 2022 wegen Verjährung eingestellt.

Jeane Manson hatte beschlossen, ihre Ex-Schwiegertochter wegen Verleumdung vor dem Gericht in Aurillac in Cantal zu verklagen, wo sie einen Teil des Jahres lebt.

Im April 2022 verurteilte das Gericht die 1976 geborene Coline Berry-Rojtman wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro.

Das Berufungsgericht von Riom (Puy-de-Dôme) bestätigte diese Verurteilung im Dezember 2022. Doch im Dezember 2023 hob das Kassationsgericht dieses Urteil auf und verwies den Fall an das Berufungsgericht von Lyon zurück.

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