Jeane Manson erleidet nach Gerichtsverhandlung einen Herzinfarkt

Jeane Manson erleidet nach Gerichtsverhandlung einen Herzinfarkt
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Die Sängerin Jeane Manson erlitt am Dienstag einen „Herzinfarkt“ und wurde nach einer Berufungsanhörung im Verleumdungsverfahren zwischen ihr und der Tochter des Schauspielers Richard Berry ins Krankenhaus eingeliefert, teilte ihr Agent am Mittwoch mit. Die Feuerwehrleute bestätigten, dass er am Abend wegen „Brustschmerzen“ behandelt wurde.

Jeane Manson, 73, wurde „von der Feuerwehr“ auf dem Gelände des Berufungsgerichts gerettet und anschließend „in kritischem Zustand“ ins Krankenhaus eingeliefert, so der Agent des Künstlers. „Sein Zustand ist schwach“ und „für heute ist ein Eingriff geplant“, sagte er gegenüber AFP.

Die frühere amerikanische Lebensgefährtin von Richard Berry verließ am Abend schnell und sichtlich sehr aufgeregt den Gerichtssaal, als ihr Anwalt für sein Plädoyer das Wort ergreifen sollte, bemerkte ein AFP-Journalist.

Das Berufungsgericht Lyon prüfte den Fall zwischen Jeane Manson und Coline Berry-Rojtman erneut. Das Urteil wurde bis zum 17. Juli vorbehalten. In einem im Februar 2021 von Le Monde veröffentlichten Artikel sprach diese von sexueller Gewalt, die sie als Minderjährige in den Jahren 1984 und 1985 im Haus ihres Vaters erlitten hatte, der damals bei Jeane Manson lebte, der vorgeworfen wurde, an diesen Angriffen beteiligt gewesen zu sein.

Die in Paris eingeleiteten Ermittlungen gegen den Schauspieler, dem von seiner Tochter Inzest vorgeworfen wurde, wurden am 31. August 2022 aufgrund von Verjährungsfristen eingestellt. Jeane Manson hatte beschlossen, ihre Ex-Schwiegertochter wegen Verleumdung vor dem Gericht in Aurillac in Cantal zu verklagen, wo sie einen Teil des Jahres lebt.

Im April 2022 verurteilte das Gericht die 1976 geborene Coline Berry-Rojtman zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro wegen Verleumdung und 2.000 Euro Schadensersatz. Das Berufungsgericht von Riom (Puy-de-Dôme) bestätigte diese Verurteilung im Dezember 2022. Doch im Dezember 2023 hob das Kassationsgericht dieses Urteil auf und verwies den Fall an das Berufungsgericht von Lyon zurück.

Während der Anhörung am Dienstag wiederholte Jeane Manson: „Ich bin kein Vergewaltiger, kein Lügner.“ „Ich bin ein Opfer, ich habe seit drei Jahren nicht geschlafen“, beharrte sie. Ihr Anwalt Jacques Verdier prangerte Coline Berry-Rojtmans „Rache“ an ihrem Vater an, bei der sein Mandant „als Kollateralopfer“ erscheint.

Coline Berry-Rojtman blieb ihrerseits bei ihrer Position: „Das ist für mich die eklatanteste Ungerechtigkeit, weil ich strafrechtlich verfolgt werde, weil ich die Tatsachen, deren Opfer ich war, angeprangert habe.“ „Sie muss geschützt werden“, betonte einer der Verteidiger, Patrick Klugman, am Ende des Verfahrens und forderte das Gericht auf, „diesem Skandal ein Ende zu setzen“.

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