18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung erforderlich

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Die Staatsanwaltschaft beantragte außerdem eine Geldstrafe von 10.000 Euro gegen den vor dem Strafgericht angeklagten Gastgeber wegen Gewalt gegen zwei ehemalige Weggefährten.

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Veröffentlicht am 01.09.2025 23:42

Lesezeit: 1 Min

type="image/avif">>Stéphane Plaza bei seiner Ankunft am Pariser Gericht, 9. Januar 2025. (DIMITAR DILKOFF / AFP)>>
Stéphane Plaza bei seiner Ankunft am Pariser Gericht, 9. Januar 2025. (DIMITAR DILKOFF / AFP)

Nach Angaben des bei der Anhörung anwesenden Franceinfo-Journalisten wurde am Donnerstag, dem 9. Januar, gegen den Gastgeber Stéphane Plaza eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten beantragt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte außerdem ein Kontaktverbot mit den Beschwerdeführern, ein Verbot des Tragens von Waffen sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro im Verhältnis zu den Mitteln von Stéphane Plaza.

Stéphane Plaza, 54, stand vor dem Strafgericht „wegen gewohnheitsmäßiger körperlicher und/oder psychischer Gewalt durch einen Partner“ gegen zwei ehemalige Partner im Zeitraum von 2018 bis 2022. Im August wurde sein Prozess wegen verschoben „psychische Fragilitäten“. Der Gastgeber bestreitet die Tatsachen. Das Urteil wird am 18. Februar verkündet.

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