Der Anwalt des Klägers wird alle möglichen Rechtsbehelfe ausschöpfen

Der Anwalt des Klägers wird alle möglichen Rechtsbehelfe ausschöpfen
Der Anwalt des Klägers wird alle möglichen Rechtsbehelfe ausschöpfen
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In einem Interview mit derAFPDie Anwältin der Klägerin, Me Natacha Romano, erklärt, sie sei bereit, bei allen Berufungsinstanzen Berufung einzulegen, bis hin zur in Costa Rica ansässigen Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH).

Die Frau, die die Rugbyspieler Oscar Jegou und Hugo Auradou während einer Tournee der XV. Frankreichs in Argentinien in diesem Sommer der Vergewaltigung beschuldigt, wird Rechtsmittel gegen die Einstellung der Anklage einlegen, versichert ihr Anwalt in einem Interview mitAFP.

Am 10. Dezember wies die argentinische Justiz den Fall zugunsten zweier 21-jähriger französischer Nationalspieler ab, denen schwere Vergewaltigung vorgeworfen wurde, die bei einem Treffen einer Frau während eines alkoholischen Abends in Mendoza (Nordwesten) in der Nacht vom 6. Juli begangen worden war bis 7 nach einem Spiel der XV von Frankreich gegen Argentinien.

Die Anwältin der Klägerin, Me Natacha Romano, kündigte umgehend ihre Absicht an, gegen die Entscheidung eines Richters am Justizzentrum Mendoza, wo der Fall verhandelt wurde, Berufung einzulegen. Laut Me Romano hat die Justiz die Einlegung der Berufung genehmigt, die in den kommenden Tagen erfolgen wird. „Die Anweisung (von ihrem Mandanten, Anm. d. Red.) lautet, alle Instanzen auszuschöpfen» Berufung an die höchsten Gerichte.

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Die Beweise „sollte vollständig evaluiert werden“

Die nächsten Schritte sind der Kassationsgerichtshof von Mendoza, dann der Oberste Gerichtshof von Mendoza und schließlich der Nationale Oberste Gerichtshof. Die Anwältin sagte, sie sei bereit, den Fall als letzten Ausweg an die in Costa Rica ansässige Interamerikanische Menschenrechtskommission (IACHR) weiterzuleiten. Die 39-jährige Beschwerdeführerin gibt an, sie sei nach einem Treffen in einem Nachtclub in dem Hotel angegriffen worden, in dem Mitglieder des französischen Rugby-Teams wohnten. Der Richter, der den Fall abwies, war der Ansicht, dass „die untersuchte Tat stellte keine Straftat dar“, es habe also keine Vergewaltigung gegeben.

Für mich, Romano, alle Beweise“sollten vollständig ausgewertet werden». «Es liegen Beweise vor, die zur Herausgabe bereitstehen und die sogar angeordnet worden waren, und überraschenderweise wollte der Staatsanwalt sie nicht vorlegen», fügt der Anwalt hinzu. Es bezieht sich auf die Herkunft der Blutergüsse, die der Kläger vorbrachte und die von den Gerichten bestätigt wurden.

Während die Spielerverteidigung argumentierte, dass die Beschwerdeführerin an einer hämatologischen Erkrankung leide, die sie anfällig für Blutergüsse mache, bestreitet die Frau, dass dies der Ursprung der von ihr präsentierten Noten sei und führt diese auf Schläge zurück, die ihre mutmaßlichen Angreifer erlitten hätten. „Der grundlegende Beweis war die Aussage des Hämatologen, der den Bericht unterzeichnet hat (…), in dem er sagt, dass er ausschließt, dass unser Mandant an irgendeiner Krankheit leidet, die diese schrecklichen Verletzungen, von denen es fünfzehn gibt, rechtfertigt», Unterstützt Natacha Romano. Sie bedauert, dass der Bericht vom Untersuchungsrichter und dann vom Richter, der den Fall abwies, abgelehnt wurde. Ein weiterer Grund für die Berufung: die Weigerung, eine Augeninspektion des Raums, in dem die angeblichen Ereignisse stattgefunden haben, sowie Tontests vorzulegen.

Jegou und Auradou „die Verleumder“

«Es kam immer wieder zu Widersprüchen zwischen den Zeugen, die sie (die Verteidigung) vorlegte, um feststellen zu können, ob die Hilferufe unseres Mandanten gehört wurden», erklärt der Anwalt. In Bezug auf die Möglichkeit für Spieler, eine Zivilklage gegen ihren Ankläger wegen Verleumdung einzureichen, ist Me Romano der Ansicht, dass „sie sind die Verleumder» unter Hinweis darauf, dass der Vor- und Nachname der Frau veröffentlicht wurden.

Sein Mandant hingegen: „hat die Entscheidung getroffen, den Sachverhalt vor Gericht und nicht vor der Kamera anzuprangern“. Diese Drohung der Verleumdung“ist nichts weiter als psychologischer Druck auf den Beschwerdeführer, keine Berufung einzulegen, aber dazu wird es nicht kommen».

Auradou und Jegou, deren Hauptanwalt Rafael Cúneo Libarona, Bruder des derzeitigen argentinischen Justizministers Mariano Cúneo Libarona, ist, haben stets behauptet, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Sie wurden in Untersuchungshaft genommen und dann in Mendoza unter Hausarrest gestellt, bis die Gerichte sie Mitte August freiließen und ihnen Anfang September die Rückkehr nach Frankreich erlaubten. Seitdem spielen sie wieder mit ihrem Verein in Pau und La Rochelle.

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