Kurzinformation der jurassischen Kantonsverwaltung

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Von der Regierung getroffene Entscheidungen

Mitteilung der Regierung an das Parlament bezüglich einer geringfügigen Änderung des Gesetzes über den sicheren virtuellen Schalter bezüglich der elektronischen Verwaltung der jurassischen Gemeinden

Die Regierung übermittelt dem Parlament eine Nachricht im Zusammenhang mit einer vorgeschlagenen geringfügigen Änderung des Gesetzes über den sicheren virtuellen Schalter. Er lädt ihn ein, es anzunehmen und motiviert ihn wie folgt:

Im Juni und September 2023 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Gesetzes über den sicheren virtuellen Schalter sowie einen Erlass zur Gewährung eines Rahmenkredits an die IT-Abteilung für die Finanzierung von E-Verwaltungsprojekten der Jura-Gemeinden und deren Wartung für die Jahre 2023 bis 2027. Diese Änderung trat am 1. in KraftIst Dezember 2023. Es legt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit in Fragen der elektronischen Verwaltung zwischen dem Land und den Gemeinden fest. Insbesondere wird darin festgelegt, dass die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb von Dienstleistungen, die ganz oder teilweise den Kommunen zugute kommen, sowie die Kosten für das für ihre Umsetzung erforderliche Personal in den ersten beiden Jahren vollständig vom Staat übernommen werden, wobei die Jahre ausdrücklich genannt werden 2023 und 2024 in der . 23a LGVS.

Angesichts des späten Inkrafttretens des LGVS und der im Jahr 2024 umgesetzten organisatorischen, strukturellen und technischen Ansätze, die die Initialisierung erster Projekte im Sinne einer E-Verwaltung der Gemeinden ermöglichen, wird es jedoch erst zu Beginn zu ersten Investitionen kommen erst ab 2025. Um den Willen des Parlaments zu respektieren, die Gemeinden finanziell von ihrer Beteiligung an den Kosten dieser E-Verwaltungsprojekte in den ersten beiden Jahren zu befreien, schlägt die Regierung vor, die LGVS dahingehend zu berichtigen, dass die Kosten vollständig übernommen werden vom Staat für 2025 und 2026 (statt 2023 und 2024).

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, auch die Laufzeit des Rahmenkredits durch eine Verschiebung von 2025 auf 2029 zu korrigieren.

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Unterstützung durch die Loterie romande

Die Regierung genehmigte die von der Jura-Delegation vorgeschlagene Verteilung an die Loterie Romande für den 4e Quartal 2024.

Beachten Sie, dass der Gesamtbetrag von 1.276.200 Franken 52 Dossiers betrifft, von denen zwei einen Beitrag in Höhe oder mehr als dem Betrag von 100.000 Franken erhielten, nämlich:

  • Stadt Porrentruy (Touristische Strategie Pruntrut, Kulturstadt): 108’000 Franken
  • Gemeinde Basse-Vendline (Außerordentliche Revitalisierung von Vendline): 100.000 Franken

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