Seit dem 1. Januar 2025 sind Eltern verpflichtet, ihr Kind gegen ACWY-Meningokokken impfen zu lassen, außerdem wird die bisher empfohlene Impfung gegen Meningokokken Typ B zur Pflicht. Was ACWY-Meningokokken betrifft, wird der Säugling im Alter von 6 Monaten mit einer Dosis ACWY-Impfstoff (Nimenrix®) und im Alter von 12 Monaten mit einer Dosis (Nimenrix® oder Menquadfi®) geimpft. Bei der Meningokokken-B-Impfung erfolgt die erste Impfung im Alter von 3 Monaten, dann eine zweite Impfung im Alter von 5 Monaten und die Auffrischimpfung im Alter von 12 Monaten.
Andere obligatorische Impfungen
Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Meningokokken-Impfungen müssen Kinder, die nach 2018 geboren wurden, eine Impfung erhalten gegen:
- Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis (DTP), Keuchhusten, invasive Infektionen mit Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B
Die Impfung gegen Keuchhusten wird bei Säuglingen in Kombination mit Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, injizierbare Kinderlähmung, Haemophilus influenzae b und Hepatitis B durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Grundimmunisierung mit zwei Injektionen im Abstand von zwei Monaten im Alter von 2 Monaten (8 Wochen). 4 Monate, gefolgt von einer Auffrischimpfung im Alter von 11 Monaten.
- Invasive Pneumokokken-Infektionen: Der Impfplan umfasst zwei Injektionen im Abstand von zwei Monaten im Alter von 2 Monaten (8 Wochen) und 4 Monaten, gefolgt von einer Auffrischungsdosis im Alter von 11 Monaten.
- Masern, Mumps und Röteln: Die Impfung umfasst eine Injektion im Alter von 12 Monaten, gefolgt von einer zweiten Injektion im Alter von 16 bis 18 Monaten