In bestimmten Einrichtungen des CISSS des Laurentides besteht wieder Maskenpflicht.
Aufgrund der zunehmenden Übertragung mehrerer Atemwegsinfektionen wie Influenza und COVID-19 ändert das Integrierte Gesundheits- und Sozialdienstzentrum seine Anweisungen.
In Krankenhäusern müssen Besucher ab heute eine Maske tragen, wenn sie einen geliebten Menschen besuchen, ebenso wie medizinisches Personal, das diese auch im Rahmen der häuslichen Pflege tragen muss.
Für Netznutzer gilt in allen Netzanlagen eine Maskenpflicht nur bei Atemwegsbeschwerden.
In anderen Bereichen sowie in Wohnumgebungen wie CHSLDs ist das Tragen einer Maske nicht obligatorisch, wird aber weiterhin dringend empfohlen.
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Gesundheit