Zwei Jahre Gefängnis für einen Mann, der wegen „Verheimlichung einer Leiche“ angeklagt ist

Zwei Jahre Gefängnis für einen Mann, der wegen „Verheimlichung einer Leiche“ angeklagt ist
Zwei Jahre Gefängnis für einen Mann, der wegen „Verheimlichung einer Leiche“ angeklagt ist
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23 Jahre nach der Ermordung eines Mannes in Villefranche-sur-Saône wurde am Dienstag, dem 8. Oktober, der Sohn des Hauptverdächtigen wegen „Verheimlichung einer Leiche“ vor Gericht gestellt. Sein Vater entgeht aufgrund der Verjährungsfrist dem Prozess.

Die Höchststrafe von zwei Jahren Haft wurde am Dienstag, dem 8. Oktober, gegen einen Vierzigjährigen beantragt, der in Lyon wegen „Verheimlichung einer Leiche“ angeklagt wurde, 23 Jahre nach dem Mord, den sein Vater im Jahr 2001 begangen hatte und der den Fall auslöste aber vorgeschrieben.

„Meine Bestürzung ist nichts im Vergleich zu Ihrer Wut, meine Emotion ist nichts im Vergleich zu dem Kummer, den Sie erleben“, erklärte Staatsanwalt Alain Grellet und wandte sich an die weinende Familie, um „die Entschuldigung der Justizbehörde“ zum Ausdruck zu bringen.

Ein Fall aus dem Jahr 2001

Der Prozess klärt einen ungelösten Fall mit chaotischer Vorgeschichte: Mohamed Abdelhadi verschwand am 9. Dezember 2001 in Villefranche-sur-Saône (Rhône) im Alter von 27 Jahren. Jahrelang intensivierte seine Familie die Forschung, ohne dass es zu Fortschritten kam. Der Fall kam 2015 erneut auf den Plan, als eine Frau, die Opfer häuslicher Gewalt geworden war, drei ihrer Verwandten, einen Vater und seine Söhne, beschuldigte, sie getötet zu haben.

Im Polizeigewahrsam gestand der Vater, Mohamed Abdelhadi wegen des Diebstahls eines Plattenspielers im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit geschlagen und erstochen zu haben. Seine beiden Söhne bestätigten die Szene und gaben an, dass die Leiche versteckt und dann in einem Wald begraben worden sei, wo sie 2016 gefunden wurde.

Der Vater wurde wegen Mordes angeklagt und inhaftiert, sein ältester Sohn wegen Mittäterschaft und der jüngere wegen Verschleierung einer Leiche. Doch der Anwalt des Vaters klagte, da die Verjährungsfrist, die damals bei 10 Jahren lag, mangels einer „Unterbrechungshandlung“ im Verfahren überschritten worden sei.

Beschlossen am 7. November

Im Jahr 2008 erstattete die Familie von Mohamed Abdelhadi Anzeige wegen eines „beunruhigenden Verschwindens“, doch die Akten verschwanden.

„Ihre Warnrufe seit fünfzehn Jahren zählten nicht“, argumentierte David Metaxas, Anwalt der Zivilpartei.

Der Angeklagte gab zu, seinem Vater geholfen zu haben, die Leiche des jungen Mannes im Schrank im Schlafzimmer seines Bruders und dann im Keller seiner Großmutter väterlicherseits zu verstecken. „Ich war gelähmt. Ich konnte es nicht glauben. Ich habe getan, was er von mir verlangte“, erklärte er und sagte, er habe Angst vor seinem gewalttätigen Vater.

Sein Anwalt beantragte beim Gericht, die von den Sachverständigen festgestellte Änderung des Urteilsvermögens aufrechtzuerhalten. Das Urteil ist bis zum 7. November 2024 vorbehalten.

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