Immobilienvermietung: Was tun, wenn kein Inventar erstellt wurde?

Immobilienvermietung: Was tun, wenn kein Inventar erstellt wurde?
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Ein formeller Immobilienmietvertrag muss eine Bestandsaufnahme vorsehen.

Allerdings kann es vorkommen, dass der Eigentümer oder Mieter die Erstellung verweigert oder vergisst.

Die Situation ist dann gefährlich, da beide Parteien möglicherweise gezwungen sind, Schäden zu ersetzen, für die sie nicht verantwortlich sind.

Im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter sind mögliche Sachschäden oft die Hauptursache für Spannungen oder gar Streitigkeiten. Manchmal kann es schwierig sein, die Verantwortung für die Verschlechterung der Wohnverhältnisse zu definieren. Einige sind die Folge des normalen Gebrauchs von Dingen, andere sind das Ergebnis von Vorfällen. Je nach Fall liegen Reparaturen in der Verantwortung der einen oder anderen Partei. Um das Risiko eines Rechtsstreits zu verringern, ist die Bestandsaufnahme ein wesentliches Element und muss präzise sein. Allerdings ist es nicht immer am Eingang des Mieters angebracht.

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Ist die Inventarisierung obligatorisch?

Auf dem Papier ist das Eintragungsinventar obligatorisch, da es in den Gesetzestexten eindeutig erwähnt wird. Kein Immobilienmakler und kein seriöser Eigentümer wird Ihnen raten, darauf zu verzichten. Sein Fehlen führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Mietvertrages. Glücklicherweise droht einem Mieter, der kein Inventar erstellt hat, keine Kündigung. Manche Menschen verzichten darauf, beispielsweise wenn sie eine Immobilie an Verwandte vermieten, weil sie glauben, dass es nicht notwendig sei. Skrupellose Vermieter verzichten manchmal darauf. In manchen Fällen ist es die Fahrlässigkeit des Mieters oder beider Parteien, die eine Erstellung nicht zulässt.

Wer haftet für Schäden ohne Inventar?

Das Gesetz ist für den Eigentümer eher günstig. Artikel 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor: „Erfolgt keine Bestandsaufnahme, wird davon ausgegangen, dass der Mieter sie in gutem Zustand für Mietreparaturen erhalten hat und muss sie als solche zurückgeben, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird„Wenn kein Inventar vorhanden ist, kann der Vermieter daher verlangen, dass Sie den gesamten Schaden auf Kosten des Mieters beheben, auch wenn Sie nichts damit zu tun haben.

Allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, sich davor zu schützen. Die erste Möglichkeit besteht darin, den Vermieter zu beauftragen, beim Betreten eine Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten durchzuführen. Das Verfahren kann per Einschreiben mit Rückschein durchgeführt werden. Kommt er nicht nach, kehrt sich die Vermutung um. Es obliegt daher dem Vermieter, nachzuweisen, dass er die Unterkunft in gutem Zustand bereitgestellt hat. Er kann beispielsweise Fotos, Videos oder den Bericht eines Gerichtsvollziehers hervorheben. Andernfalls kann der Mieter nicht zur Zahlung der Reparaturkosten aufgefordert werden.

Wenn Sie befürchten, Ihren Vermieter zu benachrichtigen, können Sie Beweise für den schlechten Zustand Ihrer Immobilie einholen. Auch hier ist das Fotografieren ein erster Instinkt. Sie müssen jedoch vollständig, klar datiert und sorgfältig aufbewahrt sein. Auch der Anruf beim Gerichtsvollzieher ist möglich, kostet aber mehr als ein eingeschriebener Brief. Daher bleibt es die beste Lösung, darauf zu bestehen, dass die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt wird.


Victor LEFEBVRE für TF1 INFO

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