Wie hoch wird die mögliche Mietsteigerungsrate zum 1. Januar 2025 sein?

Wie hoch wird die mögliche Mietsteigerungsrate zum 1. Januar 2025 sein?
Wie hoch wird die mögliche Mietsteigerungsrate zum 1. Januar 2025 sein?
-

Wie uns die Nationale Agentur für Wohnungsinformation (Anil) erinnert, „kann die Miete auf Initiative des Vermieters einmal im Jahr an dem im Mietvertrag angegebenen Datum oder am Jahrestag des Vertrags angepasst werden, wenn eine Klausel in der Mietvertrag sieht dies vor.“

Eigentümer können keine Erhöhung beschließen. INSEE legt den Mietreferenzindex (IRL) fest und dieser steigt um 2,47 %, stellt Capital fest.

Dieser vom INSEE vierteljährlich berechnete IRL ist an die Entwicklung der Verbraucherpreise in den letzten 12 Monaten (ohne Tabak) indexiert.

Mietpreisbindung in bestimmten Städten

Die Mieten können daher zum 1. Januar 2025 um 2,47 % steigen. Dies betrifft nur Mietverträge, die in diesem letzten Quartal des Jahres 2024 enden.

Einige Städte verfügen auch über ein Mietpreisbindungssystem. Mieter können Missbrauch selbst bei ihrer Gemeinde melden. Betroffen sind: Ajaccio, Annecy, Arles, Avignon, Bailly-Romainvilliers, Bastia, Bayonne, Bordeaux, Caen, Cayenne, Chambéry, Cluses, Creil, Draguignan, Fort-de-, Fréjus, Genf-Annemasse, Grenoble, La Rochelle, La Teste-de-Buch-Arcachon, Le Robert, Lille, Lunel, Lyon, Marseille-Aix-en-Provence, Meaux, Menton-Monaco, Montpellier, Nantes, Nizza, Nîmes, Orléans, Paris, Pointe-à-Pitre- Les Abymes, Rennes, Saint-Cyprien, Saint-Denis, Saint-Louis, Saint-Nazaire, Saint-Paul, Saint-Pierre, Salon-de-Provence, Sète, Straßburg, Thonon-les-Bains, Toulon und Toulouse.


Canada

-

PREV Pornoseiten blockieren: ja, aber nein
NEXT Nach dem Tod des Hamas-Führers will Hisbollah „einen Gang höher schalten“