Erhöhung des Mindestlohns und der Zusatzrenten, Senkung des Benzinpreises, obligatorische Winterreifen und allgemeines Screening auf Sichelzellenanämie bei Säuglingen … Ab dem 1. November wird es viele Änderungen geben. Update, was geplant ist.
Die Neubewertung des Mindestlohns
Der Mindestlohn wird um 2 % erhöht und beträgt nun rund 1.426 Euro netto pro Monat, gegenüber derzeit 1.398,70 Euro. Diese automatische Neubewertung erfolgt zwei Monate vor dem üblichen Datum, dem 1. Januar, im Einklang mit den Ankündigungen von Premierminister Michel Barnier in der allgemeinen Grundsatzerklärung. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen „Schub“, sondern um einen vorzeitigen Schritt.
Der Rückgang der Gaspreise
Eine gute Nachricht: Die Gasrechnung dürfte weniger schmerzhaft sein. Dank der Senkung des „Benchmark-Verkaufspreises“ der Energy Regulatory Commission (CRE) werden die Tarife um 1,18 % sinken.
Im Einzelnen erhöht sich der Durchschnittspreis pro kWh von 0,111 Euro auf 0,109 Euro für einen Wärmevertrag und von 0,140 Euro auf 0,138 Euro für Kleinverbräuche für „Kochen“ und „Warmwasser“.
Die Erhöhung der Zusatzrenten
Leichter Anstieg, aber dennoch Anstieg. Die Zusatzrenten für ehemalige Mitarbeiter der Privatwirtschaft werden um 1,6 % erhöht. Dies bleibt unter der Inflationsrate (1,8 % laut INSEE-Daten). Davon betroffen sind 13,5 Millionen Leistungsempfänger, die trotz allem Gefahr laufen, enttäuscht zu werden. Zur Erinnerung: Im Jahr 2023 wurde eine Erhöhung der Ergänzungsfonds um 4,9 % und im Jahr 2022 um 5,2 % beschlossen.
Weit verbreitetes Screening auf Sichelzellenanämie
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist Sichelzellenanämie, eine erbliche Blutkrankheit, „die häufigste“ genetische Erkrankung bei der Geburt. Es sei auch „die häufigste Ursache für Schlaganfälle bei Kindern“. Das kostenlose Screening wird nun auf alle Neugeborenen ausgeweitet. Es müssen lediglich einige Tropfen Blut entnommen werden.
Obligatorische „Winterreifen“
Autos und Nutzfahrzeuge, Wohnmobile, schwere Nutzfahrzeuge … In 34 Departements, von den Alpen bis zu den Vogesen über Korsika und die Pyrenäen, müssen Ihre Fahrzeuge mit vier „Winterreifen“ ausgestattet sein. Andernfalls sollten Sie die nötige Ausrüstung wie Ketten oder „Socken“ in Ihrem Kofferraum haben.
Bisher wurden nur Reifen mit der Kennzeichnung M + S toleriert. Ab sofort ist die 3PMSF (3 Peak Mountain Snow Flake)-Kennzeichnung ab Freitag Pflicht.