Eine einfache Gnadenfrist für … versuchten Mord!

Eine einfache Gnadenfrist für … versuchten Mord!
Eine einfache Gnadenfrist für … versuchten Mord!
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Keine Provokation und keine Körperverletzung

Angesichts der Gerechtigkeit bestätigte Moussa, dass er nach einem Angriff, dem Diebstahl seines Mobiltelefons und dem Vorhandensein einer Klingenwaffe in Aymens Hand freiwillig auf Aymen zugelaufen war. “Ich folgte ihm im Auto und sah, dass er etwas in der Hand hatte. Ich hatte Angst um mein Lebenvertraute der Angreifer an. Dann stieg ich aus meinem Auto, um mein Handy zu holen, aber er wollte es mir nicht zurückgeben, also schlug ich ihn und holte dann mein Handy zurück.

Version alles andere als glaubwürdig, betrachtete die Staatsanwaltschaft ihrerseits. Zeugen vor Ort bestätigten, dass der Fahrer wütend war und das Opfer nichts in seinen Händen hatte. Ganz zu schweigen davon, dass Moussa bisher nie über das Vorhandensein einer Waffe gesprochen hat. “Wenn er um sein Leben gefürchtet hätte, wäre er geflohen. Aber ganz und gar nicht, er stürmte gezielt auf das Opfer zu, bevor er versuchte, es mit Schlägen zu erledigen, weil es noch atmete“, vertraute der Stellvertreter des Staatsanwalts des Königs an. Gegen den Angeklagten, der ebenfalls bereits 2016 wegen Gewalttaten verurteilt worden war, waren fünf Jahre mit teilweiser Bewährungsstrafe erforderlich. An diesem Mittwoch wurde Moussa schließlich zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt Die von der Verteidigung wegen vorsätzlicher Körperverletzung gewünschte Disqualifikation wurde ebenso wie die Entschuldigung der Provokation nicht akzeptiert.

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