Dahbia Benkired wird wegen dieses „barbarischen“ Mordes vor dem Schwurgericht angeklagt

Dahbia Benkired wird wegen dieses „barbarischen“ Mordes vor dem Schwurgericht angeklagt
Dahbia Benkired wird wegen dieses „barbarischen“ Mordes vor dem Schwurgericht angeklagt
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Pwegen strafrechtlicher Verantwortungslosigkeit für Dahbia Benkired: Ein Pariser Ermittlungsrichter ordnete am Freitag ein Schwurgerichtsverfahren für diesen 1998 geborenen Algerier an, der in den „barbarischen“ Mord an der 12-jährigen Lola Ende 2022 in Paris verwickelt war, der einen verursacht hatte nationales Aufsehen.

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Auf Anfrage bestätigte die Pariser Staatsanwaltschaft die von AFP erhaltenen Informationen, wonach Dahbia Benkired wegen „der Ermordung eines 15-jährigen Minderjährigen, begleitet von oder vorangegangener Vergewaltigung, Folter oder grausamer Handlungen, sowie wegen begangener Vergewaltigung“ vor Gericht gestellt werde gegen einen Minderjährigen mit Folter oder barbarischer Tat“, gemäß seinen Anforderungen. Dahbia Benkired droht lebenslange Haft.

Die Anwältin von Lolas Familie, Me Clotilde Lepetit, begrüßte am Freitag „eine Anweisung, die die Ernsthaftigkeit der Arbeit zeigt, die diesem außergewöhnlichen Kriminalfall gewidmet wurde“. „Frau Daviet wollte, dass eine juristische Debatte auf höchstem Niveau geführt wird, damit die schrecklichen Verbrechen, die an ihrer Tochter begangen wurden, beurteilt werden können. Wir werden es haben“, sagte der Anwalt.

„Wir hoffen, dass die Debatten, die für die Wahrheit der Justiz notwendig sind, ruhig verlaufen, weit weg von der Medienhetze und dem Unsinn der sozialen Netzwerke“, reagierten ihrerseits Mes Alexandre Silva und Lucile Bertier, Anwälte von Dahbia Benkired.

„Manipulatives Verhalten, das auf eine pathologische Persönlichkeit zurückzuführen ist“

Am Freitag, den 14. Oktober 2022, wurde Lola, die am Nachmittag nicht vom College zurückgekehrt war, leblos in einer Plastikbox im Innenhof des Gebäudes in der Hauptstadt, in dem sie lebte, aufgefunden. Auf der Suche nach seiner Tochter sah ihr Vater, ein inzwischen verstorbener Hausverwalter, auf Videoüberwachungsbildern, wie Lola mit einer unbekannten Frau den Flur betrat.

Dieser verließ das Gebäude gegen 17 Uhr und schleppte schweres Gepäck, darunter einen Plastikkoffer, mit sich. Die Kriminalpolizei hatte am Samstagmorgen Dahbia Benkired festgenommen, eine junge Algerierin, Jahrgang 1998, die 2016 legal mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten nach Frankreich eingereist war und seit zwei Monaten einer Ausreisepflicht (OQTF) unterliegt. Die Nichtdurchführung dieser Maßnahme hatte heftige Kritik von rechts und rechtsextremen hervorgerufen. Die Regierung kritisierte im Gegenzug die „Unanständigkeit“ dieses „politischen Aufschwungs“.

Während ihres Polizeigewahrsams erzählte Dahbia Benkired, sie habe „Lola zum Duschen gezwungen, bevor sie sexuelle Übergriffe und andere Gewalttaten gegen sie verübte, die zum Tod führten.“ Sie hätte die Leiche in der Kiste versteckt“, sagte die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau damals in einer Pressemitteilung.

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Antwort

Die Autopsie ergab, dass Lola erstickt war. Sein Körper wies „mehrere andere Verletzungen“ auf, insbesondere am Hals, aber keine „traumatische Verletzung der Sexualsphäre“. Laut einer mit dem Fall vertrauten Quelle heißt es im endgültigen Beschluss, dass Dahbia Benkired alles getan habe, um ihr Verbrechen zu verbergen. Am Ende ihrer Anklage wurde sie insbesondere in der Abteilung für schwierige Patienten (UMD) inhaftiert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam eine erste psychiatrische Untersuchung zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht an „einer psychischen oder neuropsychologischen Störung litt, die sein Urteilsvermögen beeinträchtigt oder verändert hätte“, auch wenn „auf sozialer Ebene (und nicht auf psychiatrischer Ebene) seine Gefährlichkeit zutreffen sollte.“ volle Aufmerksamkeit erregen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kamen zwei weitere Ärzte daraufhin zu dem Schluss, dass „das Vorliegen manipulativen Verhaltens auf einer pathologischen Persönlichkeit oder einer Strategie und nicht auf einer schwerwiegenden psychiatrischen Pathologie beruht“.

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