Der Mann, der gedroht hatte, den Rektor der Maurice-Ravel-Oberschule zu töten, wurde verurteilt

Der Mann, der gedroht hatte, den Rektor der Maurice-Ravel-Oberschule zu töten, wurde verurteilt
Der Mann, der gedroht hatte, den Rektor der Maurice-Ravel-Oberschule zu töten, wurde verurteilt
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Das Pariser Strafgericht verurteilte am Montag, 18. November, den Autor von Morddrohungen gegen den Rektor des Pariser Gymnasiums Maurice Ravel nach einer Auseinandersetzung mit einer Schülerin, die sich weigerte, ihren islamischen Schleier abzunehmen, zu einer Geldstrafe von 60 Tagen zu je 10 Euro .

Diese 60-Tage-Geldstrafen in Höhe von insgesamt 600 Euro können tagelange Gefängnisstrafen wert sein, wenn die verurteilte Person sie nicht bezahlt. Das Gericht verurteilte ihn außerdem dazu, einen fünftägigen Staatsbürgerschaftskurs zu absolvieren und 3.000 € Schadenersatz an Philippe Le Guillou, den Schulleiter zum Zeitpunkt der Ereignisse, zu zahlen.

Nach diesen Vorfällen hatte Philippe Le Guillou seinen Ruhestand um einige Monate erwartet.

„Das ist ein viel zu schwacher Satz“reagierte Master Francis Lec, sein Anwalt, der hofft, dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen wird.

Nachdem er den Gerichtssaal verlassen hatte, wurde er nach seinem Geisteszustand während des Prozesses gegen acht gefragt, die in die Ermordung von Samuel Paty verwickelt waren. Er gab zu, erschüttert zu sein: „Jeder Prozess bringt alles wieder auf den Tisch, es ist nicht einfach“.

Streit um einen Schleier

Die Ravel-Highschool-Affäre geht auf den 28. Februar zurück. Der Schulleiter hatte eine Auseinandersetzung mit einer erwachsenen Schülerin, die er auf dem Schulgelände dazu aufforderte, ihren Schleier abzunehmen.

Am nächsten Tag wurden mehrere Morddrohungen online veröffentlicht, darunter die von Ibni-Akram A., dem 27-jährigen jungen Mann, der in Paris vor Gericht stand und auf seinem X-Konto schrieb: „Es ist verrückt. Du musst ihn lebendig verbrennen, diesen Hund.“.

Die von der an der Auseinandersetzung beteiligten Studenten wegen Gewaltanwendung eingereichte Anzeige wurde Ende März abgewiesen „unzureichend charakterisierte Straftat“.

„Ich bedauere es zutiefst und bitte um Vergebung“sagte Ibni-Akram A. dem Gericht während seines Prozesses im Oktober.

„Die Leute haben Angst“

Während der Anhörung wurden die Ermordungen von Samuel Paty im Jahr 2020 und Dominique Bernard im Jahr 2023 mehrfach erwähnt, ebenso wie die Schwierigkeit, den Säkularismus in Bildungseinrichtungen durchzusetzen.

„Manchmal ist es schwierig und manchmal haben die Leute Angst“erinnerte sich Philippe Le Guillou.

Mitte März wurde ein weiterer im Rahmen dieser Ermittlungen festgenommener Mann in Lisieux (Calvados) freigelassen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein.

Im November beantragte die Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Bewährungsstrafe für einen dritten Mann, der in Bourg-en-Bresse (Ain) angeklagt wurde. Die Entscheidung fällt am 28. November.

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