Bei einer Steuerprüfung stellte die Verwaltung fest, dass ein Anwalt seine Umsatzsteuererklärung im Laufe eines Jahres zweimal verspätet abgegeben hatte. Ein Fehler, der ihrer Meinung nach dazu führt, dass der in einer Freizone ansässige Anwalt den Vorteil seiner Steuerbefreiung auf Gewinne verliert…
Nur wenn die beiden Verzögerungen im Laufe des Jahres aufeinanderfolgen, bestreitet der Anwalt. Was hier nicht der Fall ist: Obwohl er seine Erklärung erst spät im Februar und Dezember abgegeben hat, hat er seine Erklärung für November dennoch fristgerecht abgegeben. Daher kann seine Steuerbefreiung nicht in Frage gestellt werden … Außer, dass alles, was es braucht, eine 2 istnd Verzögerung während des Jahres, um die Steuerbefreiung in Frage zu stellen, unabhängig davon, ob sie auf 1 folgt oder nichtIsterinnert die Steuerverwaltung…
Dies wird vom Richter bestätigt, der hier zustimmt: Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt nicht für ein Jahr, in dem zwei Verzögerungen bei der Einreichung der Erklärung festgestellt werden, unabhängig davon, ob sie aufeinander folgen oder nicht …