Argentinien: Drei Jahre Gefängnis wegen Tötung von Pinguinen

Argentinien: Drei Jahre Gefängnis wegen Tötung von Pinguinen
Argentinien: Drei Jahre Gefängnis wegen Tötung von Pinguinen
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Ein Züchter aus dem argentinischen Patagonien wurde am Mittwoch wegen Tierquälerei wegen der Tötung von mehr als hundert Pinguinen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl erwartet wird, dass er der Inhaftierung entgeht.

Der Schafzüchter aus der Provinz Chubut (südlich, 1.400 km von Buenos Aires entfernt) wurde strafrechtlich verfolgt, weil er Nester zerstört und mehr als hundert Küken getötet hatte, indem er sein eigenes Land entlang des Naturschutzgebiets Punta Tumbo gerodet hatte, in dem eine der wichtigsten Küken lebt Kolonien von Magellan-Pinguinen (Spheniscus magellanicus) auf dem Kontinent, an der Atlantikküste.

Der Züchter sollte nicht inhaftiert werden; gemäß den Bestimmungen des argentinischen Strafgesetzbuchs können ihm für eine erste Verurteilung von weniger als drei Jahren alternative Strafen angeboten werden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die am 7. November seine Schuld eingestand, habe sein vorsätzliches Handeln „die Umwelt beeinträchtigt und den Tod von Magellan-Pinguinen verursacht“.

Staatsanwältin Maria Florencia Gomez, die im Namen der Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis beantragt hatte, schätzte, dass der Züchter „grausam“ gehandelt und mit seinem mechanischen Bagger „durch Rodung und Umwälzung des Landes“ „irreversiblen“ Schaden angerichtet habe ( .. .) Eier und Küken nehmen”.

Provinz und Umweltschützer schätzten damals, dass während der Brutzeit rund 175 Nester zerstört worden seien.

Die Umweltorganisation Greenpeace, die Klägerin, begrüßte die Verurteilung in diesem Fall, die „einen wichtigen Schritt für Umweltgerechtigkeit, den Schutz der Pinguine und der Natur darstellt“ und „einen Präzedenzfall für den Schutz unserer Ökosysteme im Land schafft“.

Der Züchter erkannte an, dass „die angewandte Methode nicht korrekt war“, war jedoch der Ansicht, dass er „aufgrund der Versäumnisse des Staates in den letzten zehn Jahren keine andere Möglichkeit hatte“, Zugangswege und Grenzen zwischen seinem Feld und dem Reservat festzulegen.

Der Magellanpinguin ist eine geschützte Art, wird jedoch von der Internationalen Union für Naturschutz (IUCN) als „am wenigsten besorgniserregend“ eingestuft, d.

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