Ein marokkanischer Rentner wurde in Frankreich wegen zweier unaufgeklärter Morde angeklagt [Cold case]

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Der ursprünglich aus Marokko stammende Mohammed C. ließ sich in Frankreich nieder, wo er vor seiner Pensionierung als Arbeiter bei Renault arbeitete. In Dijon hatte er mit seiner Partnerin mehrere Jahre in einer Wohnung im Stadtteil Grésilles gelebt und ein scheinbar friedliches Dasein geführt. Diese ereignislose Tageszeitung ist nun verärgert über seine Festnahme und Anklageerhebung, wie die Zeitung Le Parisien im Rahmen der Ermittlungen zu zwei ungelösten Morden (Cold Case) berichtet. Dem Mann wird vorgeworfen, in Isère, wo er in den 1980er und 1990er Jahren gelebt hatte, in der Nähe des Tatorts zwei Frauen getötet zu haben.

Die Anklage bezieht sich auf zwei getrennte Fälle. Im August 1988 verschwand Nathalie Boyer, eine 15-jährige Schülerin von der Insel La Réunion, als sie zum Haus ihrer Mutter in Villefontaine zurückkehrte. Wenige Tage später wurde sein lebloser Körper, der Spuren einer aufgeschlitzten Kehle aufwies, in Saint-Quentin-Fallavier gefunden, Details 3.

Nathalie Boyer wurde im Alter von 15 Jahren die Kehle durchgeschnitten / Archiv

Zwölf Jahre später, im Mai 2000, wurde Laïla Afif, Mutter von fünf Kindern, tot in einem Bach in La Verpillière aufgefunden, getötet durch eine Kugel im Nacken. Der marokkanische Rentner, der damals in der Region lebte, wird nun verdächtigt, einen direkten Zusammenhang mit diesen beiden Verbrechen zu haben.

Die Festnahme und Anklage

Am Sonntag, dem 24. November, wurde Mohammed C. im Morgengrauen in seiner Wohnung in Dijon festgenommen. Er blieb 96 Stunden lang in Polizeigewahrsam und wurde dann dem Freiheitsrichter vorgeführt, bevor er an das Gericht in Nanterre überstellt wurde, wo sich das auf ungelöste Fälle spezialisierte Zentrum befindet. Dieser im Jahr 2022 eingerichtete Dienst ermöglichte dank kürzlich ausgenutzter DNA-Elemente die Verbindung dieser beiden Fälle.

Mohammed C. bestreitet entschieden die ihm vorgeworfenen Tatsachen. „Er ist bestürzt über diese Verhaftung und die Anschuldigungen, die mehrere Jahrzehnte zurückreichen“, sagen seine Anwälte. Sein Partner, mit dem er seit fünf Jahren sein Leben teilt, unterstützt ihn weiterhin.

Obwohl Mohammed C. in den letzten Jahren möglicherweise unbemerkt blieb, hatten einige seiner Verhaltensweisen Misstrauen geweckt. Ein Nachbar aus dem Stadtteil Grésilles erinnert sich, dass er, bevor er mit seiner Partnerin zusammenzog, lange Tage in seinem weißen Lieferwagen verbrachte, der in der Nähe eines Waschsalons geparkt war. „Er sah aus, als würde er auf jemanden warten. Die Frauen der Nachbarschaft hatten seine Anwesenheit bemerkt. Er hat mir Angst gemacht“, gesteht sie. Doch trotz dieses mysteriösen Verhaltens behielt Mohammed C. ein gutes Image. Zeugenaussagen beschreiben ihn sogar als „Charmeur“, sogar „ein bisschen wie ein Läufer“.

Ein Hoffnungsschimmer für Familien

Für die Tochter von Laïla Afif sind diese Vermutungen nicht neu. Von Ouest-France befragt, bestätigte sie, dass der Verdächtige zu ihrem engen Kreis gehörte. „Ich kenne diese Familie sehr gut. Wir waren Freunde. „Es ist ein Schock für uns alle“, erklärt sie und fügt hinzu, dass ihre Mutter „ihren Mörder kannte“.

Leïla Afif, erschossen am 12. Mai 2000 in Villefontaine (Isère). / FamilienfotoLeïla Afif, erschossen am 12. Mai 2000 in Villefontaine (Isère). / Familienfoto

Für die Angehörigen der Opfer ist diese Anklage eine Hoffnung auf Gerechtigkeit nach jahrzehntelangem Warten. Die beiden Fälle, die Teil der Akte „Verschwundene aus Isère“ waren, blieben bis zum Eingreifen der Cold-Case-Einheit unbeantwortet. Die Anklage gegen Mohammed C. könnte somit die Wiederaufnahme weiterer ungelöster Ermittlungen in dieser von ähnlichen Tragödien geprägten Region ermöglichen.

Trotz der verwirrenden Elemente gilt Mohammed C. weiterhin als unschuldig. Die Ermittlungen werden die Fakten weiterhin mit Sicherheit aufklären und die vielen Grauzonen rund um diese beiden Morde aufklären. In der Zwischenzeit bleibt der marokkanische Rentner auf Beschluss des Richters für Freiheiten und Haft in Untersuchungshaft.

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