Ein im Amtsblatt vom 3. Dezember 2024 veröffentlichtes Dekret erkennt den Zustand der Naturkatastrophe auf dem Gebiet der Gemeinde Rivière-Pilote an. Der Text bezieht sich auf den Anstieg des Wasserspiegels zwischen dem 9. und 10. September.
Martinique wurde wegen starken Regens und Gewittern in Alarmbereitschaft versetzt. Stellenweise war das Wasser bis auf 1,50 m gestiegen.
Die Anwohner waren bereits an eine solche Situation gewöhnt und reagierten schnell auf den Sirenenton. Was einige unvermeidliche Schäden nicht vollständig verhindert hatte.
30 Tage, um das Notwendige zu tun
Für alle diese Phänomene können Betroffene, die über eine Versicherung verfügen, die ihr Eigentum gegen Feuerschäden oder andere Schäden absichert, von einer Naturkatastrophenversicherung profitieren. Diese Versicherungen werden im Allgemeinen als „Vollkasko“ bezeichnet.
Von dieser Versicherung profitieren Autofahrer und alle Kraftfahrzeuge, sofern sie gegen Feuer oder Schaden versichert sind. Versicherungsnehmer haben ab dem Datum der Veröffentlichung des Erlasses maximal 30 Tage Zeit, also bis zum 6. Januar 2025, um ihren direkten Sachschaden (Schäden an Gebäuden, Gütern, Geräten, Möbeln oder Erntegut) bei ihrer Versicherungsgesellschaft anzuzeigen.
Diese Frist beträgt ebenfalls 30 Tage für die Meldung von Betriebsverlusten nach dem Ereignis für Berufstätige, die über eine Garantie oder eine Versicherung zur Deckung von Betriebs- oder Gewinnverlusten verfügen.
Zur Erinnerung: Versicherungsnehmer, die nur die obligatorische Mindestgarantie, die sogenannte Haftpflichtversicherung, abgeschlossen haben, können nicht von der „Naturkatastrophen“-Garantie profitieren.