Zehn Tipps, um sicherzustellen, dass meine Stimme berücksichtigt wird

Zehn Tipps, um sicherzustellen, dass meine Stimme berücksichtigt wird
Zehn Tipps, um sicherzustellen, dass meine Stimme berücksichtigt wird
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Es kommt vor, dass zum Zeitpunkt der Auszählung Stimmzettel für ungültig erklärt werden, obwohl der Wähler im Grunde seine Stimme einem Kandidaten geben wollte. Denn die Regeln sind streng, aber nicht immer intuitiv. Hier sind einige praktische Fälle.

1 – Was sind die wichtigsten Grundsätze, die es zu respektieren gilt?

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein und in Ihr Wahllokal gehen. Achten Sie dabei auf die Uhrzeiten, da Zuspätkommende nicht akzeptiert werden. Ausgestattet mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und möglichst Ihrer Wählerkarte müssen Sie dann den Umschlag vom Tisch nehmen sowie mindestens zwei separate Stimmzettel. Die Menschen um Sie herum sollten Ihre Wahl nicht kennen. In der Wahlkabine müssen Sie dann einen einzelnen Stimmzettel in den Umschlag stecken. Es darf nicht zerrissen, durchgestrichen oder kommentiert werden.

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2 – Was passiert, wenn sich im Umschlag zwei Stimmzettel befinden?

„Wenn es sich um zwei Stimmzettel desselben Kandidaten handelt, könnte es sich um einen einfachen Fehler handeln. Für den betreffenden Kandidaten wird dann nur eine Stimme gezählt., antwortet Christian Naux, Partner der Anwaltskanzlei Cornet Vincent Ségurel, Spezialist für diese Fragen. Achten Sie jedoch darauf, dass nicht zwei Stimmzettel von zwei verschiedenen Kandidaten zusammengeklebt sind. Andernfalls gilt die Abstimmung als ungültig.

3 – Was passiert, wenn ich das Glaubensbekenntnis und den Stimmzettel desselben Kandidaten in den Umschlag stecke?

Hier wird es knifflig. Spontan können wir sagen, dass er kaum Zweifel an der Wahl des Wählers hat. Allerdings verbietet das Wahlgesetz, wie Christian Naux erklärt, Erkennungszeichen. Allerdings werden Glaubensbekenntnisse in der Regel in einem größeren Papierformat gedruckt. Was „gibt eine geschwollene Hülle, die es erkennbar macht“. Wenn das Amt die Regel strikt anwendet, gilt die Abstimmung als ungültig.

4 – Was passiert, wenn mir das einzige Glaubensbekenntnis entgeht?

Wie wir gesehen haben, sind Bulletins und Glaubensbekenntnisse im Allgemeinen nicht gleich groß. Bei den Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen wird das Glaubensbekenntnis, selbst wenn es nur für sich genommen ist, den Rahmen weiter aufblähen und es identifizierbar machen. Daher wird die Abstimmung zweifellos als ungültig angesehen. Andererseits hatten bei der Europawahl Stimmzettel und Glaubensbekenntnisse das gleiche Format (A4), was einige Wähler möglicherweise in die Irre geführt hat. In diesem Szenario war die Abstimmung nicht mehr so ​​erkennbar. Einige der Abstimmungen, die auf einem Glaubensbekenntnis basieren, könnten berücksichtigt werden.

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5 – Führt ein Riss dazu, dass der Stimmzettel ungültig wird?

„Bei der Auszählung wird jeder zerrissene Stimmzettel gemeldet“, erinnert sich der Anwalt. Sie werden zur Analyse im Falle eines Rechtsstreits aufbewahrt. Denn die Mitglieder des Wahllokals werden beurteilen, ob der Riss von vornherein beabsichtigt war oder nicht. Wenn es klein ist, zum Beispiel weil beim Einlegen in den Umschlag eine Ecke abgerissen wurde, wird der Stimmzettel für gültig erklärt. Umgekehrt, „Ist der Stimmzettel um mehrere Zentimeter eingerissen, bedeutet das, dass die Person ihre Stimme nicht abgeben wollte und der Stimmzettel dann als ungültig gilt.“.

6 – Was passiert, wenn ich den Namen des Kandidaten selbst auf ein Blatt Papier schreibe?

Dies gilt als Unterscheidungsmerkmal und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Das ist manchmal verlockend, insbesondere für Leute, die zum Ausdruck bringen möchten, dass sie widerwillig stimmen, um einen anderen Kandidaten zu blockieren. Aber jeder Kommentar führt dazu, dass das Bulletin ungültig wird. Das Gleiche gilt beispielsweise für ein auf der Rückseite gezeichnetes Kreuz oder ein Highlight. „Schon wieder diese Geschichte mit dem Erkennungszeichen! », kommentiert Christian Naux. Jedoch, „ein Stimmzettel mit kaum wahrnehmbaren Bleistiftstrichen oder Tintenflecken“ wurde in der Vergangenheit validiert.

8 – Kann ich etwas anderes als den Stimmzettel in den Umschlag stecken?

„Nein, außer Ihrem Vertrauen in den Kandidaten, den Sie wählen!“ », erwidert der Anwalt. Wenn Sie einen Gegenstand oder eine Zeichnung verrutschen, ist Ihre Stimme ungültig.

9 – Muss ich ein weißes Stück Papier ausschneiden, um leer abzustimmen?

Vor allem nicht! Artikel 65 Absatz 3 des Wahlgesetzes besagt dies „Ein Umschlag, der keinen Stimmzettel enthält, gilt als leerer Stimmzettel.“. Dies ist der einzige geplante Fall. Schneiden Sie also ein Stück weißes, farbiges, kariertes Papier beliebiger Größe aus? „Wir können unserer Fantasie freien Lauf lassen, aber es werden keine leeren Stimmen mehr sein, sondern als ungültig eingestufte Stimmen.“ Tatsächlich werden nur leere Umschläge als unbedruckt eingestuft. Alle anderen nicht konformen Stimmen gelten als ungültig..

Bitte beachten Sie, dass leere Stimmzettel gesondert gezählt werden; dies wird im Abstimmungsergebnis vermerkt. Sie haben daher im Gegensatz zu ungültigen Stimmen einen symbolischen Wert. Sie werden jedoch bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht berücksichtigt.

10 – Kann ich meinen Stimmzettel in einen beliebigen Umschlag stecken?

Nein, es werden nur Stimmzettel angenommen, die in den Umschlägen eingelegt sind, die das Wahllokal am jeweiligen Tag ausgehändigt hat. Sie ändern bei verschiedenen Wahlen ihre Farbe.

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