Erneuerbare Energien, Überschwemmungen… Ihre offiziellen Texte für Montag, 16. Dezember 2024

Erneuerbare Energien, Überschwemmungen… Ihre offiziellen Texte für Montag, 16. Dezember 2024
Erneuerbare Energien, Überschwemmungen… Ihre offiziellen Texte für Montag, 16. Dezember 2024
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Befreiung von der Solarisierung oder Begrünung von Gebäuden und Parkplätzen. Zwei Texte bereichern das Regulierungskorpus im Zusammenhang mit Solarisierungs- oder Begrünungsverpflichtungen weiter. Zur Erinnerung: Mit dem Aper-Gesetz vom 10. März 2023 wurde das durch das Energie-Klima-Gesetz im Jahr 2019 eingeführte System erweitert, das die Einrichtung eines erneuerbaren Energieerzeugungsprozesses oder eines Begrünungssystems Ihrer Wahl auf den Dächern von Gebäuden und auf Parkplätzen vorschreibt Schattierungen.

Ein erster Erlass berücksichtigt im Erlass vom 5. Februar 2020 (zur Anwendung des Energie-Klima-Gesetzes) die durch das Aper-Gesetz eingeführten gesetzgeberischen Entwicklungen hinsichtlich bestehender Gebäude oder Gebäudeteile sowie überdachter Parkplätze für die Öffentlichkeit zugänglich von mehr als 500 m². Es definiert die Ausnahmen oder Anpassungen, die den als Umweltschutz eingestuften Anlagen zugute kommen (ICPE) seit den Solarisierungs- oder Begrünungsverpflichtungen « sind inkompatibel mit den Eigenschaften der Anlage, insbesondere den damit verbundenen Risiken.

Ein zweites Dekret legt die konkreten Ausnahmen oder Bedingungen für die Umsetzung fest. für Außenparkplätze von mehr als 1.500 m2 « aufgrund der technischen Unmöglichkeit, ein technologisches Risiko nicht zu verschärfen, für ICPEs und Infrastrukturen, in denen Gefahrguttransportfahrzeuge geparkt sind „, also – wiederum – „dass die Verpflichtungen mit den Merkmalen der Anlage unvereinbar sind“. Es erfolgt gemäß dem Dekret Nr. 2024-1023 vom 13. November 2024 zur Umsetzung von Artikel 40 des Aper-Gesetzes.

Verordnung vom 21. November 2024 zur Änderung der Verordnung vom 5. Februar 2020 gemäß Artikel L. 171-4 Punkt V der Bau- und Wohnungsordnung

Verordnung vom 4. Dezember 2024 zur Festlegung der Bedingungen für Ausnahmen für als Umweltschutz eingestufte Anlagen und Infrastrukturen, in denen Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter abgestellt werden, im Hinblick auf die Pflicht zur Installation von Schattendächern und Produktionsprozessen erneuerbarer Energien

Naturkatastrophen

„Besserer Wiederaufbau nach Überschwemmung“. Zwei Verordnungen machen das experimentelle System „Besserer Wiederaufbau nach Überschwemmungen“ (Mirapi) auf drei neue Gemeinden im Pas-de-Calais (Crépy, Pihen-les-Guînes und Richebourg) anwendbar, die nach den aufgetretenen Überschwemmungen einer Naturkatastrophenverordnung unterliegen am 4. Dezember 2024.

Verordnung vom 4. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung vom 31. Januar 2024 zur Festlegung der Bedingungen des Experiments „Besserer Wiederaufbau nach Überschwemmungen“, das durch Artikel 224 des Gesetzes Nr. 2020-1721 vom 29. Dezember 2020 über die Finanzierung für 2021 in den Departements geschaffen wurde Nord und Pas-de-Calais

Verordnung vom 4. Dezember 2024 zur Benennung der Gemeinden, in denen das Versuchssystem „Besserer Wiederaufbau nach Überschwemmungen“ gilt

Nominierungen

Mayotte-Wasserplan. Yves Kocher, leitender Ingenieur, wurde zum hochrangigen Experten (Gruppe III) ernannt, der für drei Jahre für die lokale Koordinierung des „Mayotte-Wasserplans“ mit dem Präfekten der Insel verantwortlich ist.

Beschluss vom 13. Dezember 2024 zur Ernennung (Gebietsverwaltung)

Rekonstruktion der beschädigten Täler der Alpes-Maritimes. Emmanuel Acchiardi, Staatsverwalter zweiter Klasse, wird erneut für drei Jahre als hochrangiger Experte (Gruppe III) des Präfekten der Alpes-Maritimes und des mit dem Wiederaufbau der von der Katastrophe betroffenen Tälern des Departements beauftragten Präfekten ernannt.

Erlass vom 13. Dezember 2024 zur Ernennung (Gebietsverwaltung: Alpes-Maritimes)

Innenministerium. Cécile Geneste, Staatsverwalterin zweiter Klasse, wird für drei Jahre zur stellvertretenden Direktorin für Koordination und Ressourcen (Klasse III) in der Abteilung Leistungsbewertung, Einkauf, Finanzen und Immobilien ernannt, die dem Generalsekretariat des Innenministeriums unterstellt ist.

Beschluss vom 13. Dezember 2024 zur Ernennung (Zentralverwaltung)

DDT. Auf seinen Antrag hin werden die Funktionen von Yves Simon als Departementsdirektor für Territorien (DDT) Südkorsika beendet.

Verordnung vom 13. Dezember 2024 zur Beendigung der Funktionen (interministerielle Abteilungsdirektionen)

Öffentliche Einrichtung Paris La Défense. Elsa Wolf-Berthelay, Projektleiterin der Mission zur Unterstützung der Infrastrukturfinanzierung (Fin Infra), wird als qualifizierte Persönlichkeit aufgrund ihrer Kompetenzen in der Wirtschaftsentwicklung zur stellvertretenden Geschäftsführerin des Verwaltungsrats der öffentlichen Einrichtung Paris La Défense ernannt. Sie ersetzt Yann le Tourneur.

Beschluss vom 3. Dezember 2024 zur Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsrats der öffentlichen Einrichtung Paris La Défense

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