nimmt die Mitteilung der Wettbewerbsbehörde zur Kenntnis

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Veröffentlicht am 19.12.2024 um 9:53 Uhr.






Bildnachweis © Seb

(Boursier.com) – Die Gruppe SEB a nahm die Pressemitteilung der Wettbewerbsbehörde vom 19. Dezember zu einer im Oktober 2013 eingeleiteten Untersuchung im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Haushaltsgeräten in Frankreich zur Kenntnis.

Die Wettbewerbsbehörde hat gegen mehrere Hersteller und Vertreiber von Haushaltsgeräten Sanktionen verhängt. Die Behörde verhängte gegen Groupe SEB und Groupe SEB Retailing Sanktionen eine Geldstrafe von 189,5 Millionen Euro wegen angeblicher Ausübung auferlegter Verkaufspreise gegenüber seinen Vertriebshändlern im Zeitraum 2008–2013. Andererseits schloss die Behörde das Bestehen einer horizontalen Vereinbarung zum Austausch statistischer Informationen durch einen Berufsverband aus.

„Die Gruppe hat stets im Interesse ihrer Kunden und zum Wohle der französischen Verbraucher gehandelt und dabei die geltenden Vorschriften strikt eingehalten. Sie weist daher die gegen sie gezogenen Schlussfolgerungen der Wettbewerbsbehörde kategorisch zurück und weist alle diesbezüglichen Vorwürfe zurück „Die Praktiken verstießen gegen die Wettbewerbsregeln“, kommentiert die Geschäftsführung.

SEB wird die Entscheidung der Behörde zur Kenntnis nehmen und beim Pariser Berufungsgericht Berufung einlegen, in der Gewissheit, nachweisen zu können, dass die Entscheidung der Behörde weder rechtlich noch faktisch unbegründet ist.

SEB bekräftigt seine feste Verpflichtung, die Gesetze und insbesondere das Wettbewerbsrecht strikt einzuhalten…

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