Im Finanzgesetz für das Jahr 2025 hat die beninische Regierung steuerliche Maßnahmen eingeführt, die den Ausbau der Gasinfrastruktur unterstützen und die Nutzung von heimischem Gas fördern sollen. Artikel 7 dieses Gesetzes erwähnt Steuerbefreiungen und -ermäßigungen für Gas. Es handelt sich eigentlich um eine Reihe von Anreizen. Wir weisen besonders darauf hin eine Ausnahme für Gasbehälter und Zubehör. Verbraucher profitieren von a Befreiung von Zöllen und Steuern auf Gasbehälter aus Gusseisen, Eisen oder Stahl. Dazu gehört auch Flüssiggas (Flaschengas) für Privatpersonen und Unternehmen.
Nach diesem Finanzgesetz sind Zubehörteile wie Brenner, Halterungen für 3- bis 6-kg-Flaschen, Rohre, Armaturen, Regler, Gasheizgeräte für Öfen und Druckregelventile jedoch von der Steuer befreit. Ziel dieser Ausnahmeregelung ist es, die Einführung von Gas im Inland, beim Import, bei der lokalen Produktion oder beim Verkauf zu fördern. Diese Maßnahmen gelten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025. Während dieser Zeit profitieren Importe, Herstellung und Verkäufe dieser Geräte von der Befreiung von Zöllen, Mehrwertsteuer und anderen geltenden Steuern..
Artikel 7/ Finanzgesetz 2025
Behälter für komprimierte oder verflüssigte Gase, hergestellt aus Gusseisen, Eisen oder Stahl und Zubehör (Brenner, Topfträger für 3- und 6-kg-Flaschen, TwyaAUX, Armaturen, Regler, Gasherde ohne Backofen und Regelventile) für Gas inländische, in der Republik Benin importierte, hergestellte oder verkaufte Waren sind davon ausgenommen Zölle und Steuern sowie die Mehrwertsteuer (MwSt.) während des Zeitraums Allant du ich Ist Januar bis 31. Dezember 2025