Weihnachtsgeld 2024: Wann wird es ausgezahlt?

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Wie jedes Jahr können mehrere Millionen Franzosen vom Weihnachtsbonus profitieren, um ihre Feierlichkeiten zum Jahresende zu bereichern.

Finanzielle Unterstützung, die zum richtigen Zeitpunkt kommt. Der Familienbeihilfefonds (CAF) zahlt jedes Jahr mehreren Millionen Begünstigten einen Weihnachtsbonus, um die Ausgaben für Menschen mit bescheidenem Einkommen für die Feiertage am Jahresende zu reduzieren.

Die Auszahlung des letzteren dürfte wie üblich um den 15. Dezember erfolgen, ein offizielles Datum wurde jedoch derzeit noch nicht bekannt gegeben. Zur Erinnerung: Das Weihnachtsgeld wurde im vergangenen Jahr fast 2,3 Millionen Begünstigten gewährt.

Um davon zu profitieren, müssen Sie keine besonderen Schritte unternehmen, außer die Situation Ihres Haushalts mit dem CAF, dem Sie angeschlossen sind, auf den neuesten Stand zu bringen. Denken Sie auch daran, dass das Weihnachtsgeld nicht steuerpflichtig ist und daher nicht bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden muss.

Wer hat Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

Um Anspruch auf diesen Bonus zu haben, müssen Sie im November oder Dezember 2024 eine der folgenden drei Hilfen in Anspruch genommen haben:

– Aktives Solidaritätseinkommen (RSA)

– die besondere Solidaritätszulage (ASS)

– die Rentenäquivalentzulage (AER)

Dazu kommen noch die Begünstigten der Pauschalprämie für die Wiederaufnahme der Tätigkeit, der Vergütung für die Pôle emploi-Ausbildung (RFPE) und der Vergütung für Berufsausbildungspraktikanten/öffentliche Praktikumsvergütung (RSFP/RPS).

Wie hoch sind die gezahlten Beträge?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert je nach familiärer Situation Ihres Haushalts und kann in diesem Jahr zwischen 150 und 500 Euro liegen. Im Einzelnen erhält ein Paar ohne Kinder 228,68 Euro, im Vergleich zu 274,41 Euro für ein Paar mit einem Kind, 320,15 Euro für ein Paar mit 2 Kindern, 381,13 Euro für ein Paar mit 3 Kindern und 442,11 Euro für ein Paar mit 4 Kindern.

Für jedes weitere Kind zahlt Caf zusätzlich 60,98 Euro an Begünstigte des Weihnachtsgeldes.

Seit letztem Jahr hat das Ministerium für Solidarität und Familie beschlossen, die Beihilfe für Alleinerziehende um 35 % zu erhöhen. Die Höhe des Weihnachtsgeldes für Letztere sieht daher wie folgt aus:

– Alleinstehende ohne Kinder: 152,45 Euro

– Alleinstehende mit Kind: 308,72 Euro

– Alleinstehende Person mit zwei Kindern: 370,45 Euro

– Alleinstehende mit drei Kindern: 452,78 Euro

– Alleinstehende mit vier Kindern: 535,10 Euro.

Für jedes weitere Kind im Haushalt wird ein Zuschuss von 80,32 Euro gewährt.

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