Einige Rentner werden die einzigen sein, deren Rente ab dem 1. Januar 2025 erhöht wird – so werden Sie einer von ihnen

Einige Rentner werden die einzigen sein, deren Rente ab dem 1. Januar 2025 erhöht wird – so werden Sie einer von ihnen
Einige Rentner werden die einzigen sein, deren Rente ab dem 1. Januar 2025 erhöht wird – so werden Sie einer von ihnen
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Obwohl die Regierung die für Januar 2025 geplante Erhöhung der Altersrenten verschoben hat, wird das Einkommen einiger Rentner dennoch steigen.

Die von der Regierung beschlossenen Haushaltskürzungen schonen die Rentner nicht. Während 17 Millionen Rentner, die dem allgemeinen Rentensystem angeschlossen waren, ihre Altersrente am 1. Januar 2025 erhöhen sollten, beschloss die Exekutive, diese Erhöhung auf den darauffolgenden 1. Juli zu verschieben. Dieser vorübergehende Ausstieg aus der Rentenerhöhung entzieht somit Millionen Rentnern einen Einkommenszuwachs.

Tatsächlich werden die Altersrenten normalerweise zu Beginn eines jeden Jahres entsprechend der Inflationsrate des Vorjahres neu bewertet. Da die Inflationsrate zwischen Januar und Dezember 2024 laut INSEE im Durchschnitt bei 1,8 % liegen dürfte, hätte die Rente der Rentner somit um 1,8 % steigen können. Konkret hätte ein Senior, der eine Altersrente von 1.470 Euro netto bezieht, also die durchschnittliche Höhe der Altersrente in Frankreich, 26 Euro mehr pro Monat verdient.

Allerdings müssen viele Rentner nicht bis Juli warten, um eine Erhöhung ihres Einkommens zu sehen. Für sie erhöht sich ihre Vergütung nämlich wie geplant ab dem 1. Januar 2025. Diese Regierungsankündigung fand in den Medien kaum Beachtung, obwohl sie rund 801.000 Rentner betrifft. Diese werden tatsächlich eine Erhöhung ihrer monatlichen Zahlungen um 1,8 % verzeichnen.

Dabei handelt es sich um Rentner, die von der Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA) und der Mindestalterszulage (ASV) profitieren. Diese Zulagen sind für die ärmsten älteren Menschen bestimmt. Auch wenn es sich im eigentlichen Sinne nicht um eine Altersrente handelt, machen diese Sozialleistungen für die Begünstigten den Großteil ihres Einkommens aus.

Wenn diese Sozialleistungen um 1,8 % aufgewertet werden, liegt das daran, dass alle Sozialleistungen wie die Altersrenten jedes Jahr entsprechend der im Vorjahr festgestellten Inflationsrate neu bewertet werden. So werden das Active Solidarity Income (RSA), die personalisierte Wohnbeihilfe (APL) oder der Aktivitätsbonus im Jahr 2025 um 1,8 % erhöht. ASPA und ASV bilden hier keine Ausnahme.

Unter Berücksichtigung der für 2025 geplanten Aufwertung aller Sozialleistungen um 1,8 % dürfte der durchschnittliche Betrag der ASPA somit rund 520 Euro erreichen, während der der ASV bei rund 425 Euro liegen wird. Die Begünstigten dieser Zulagen werden daher ihre Erhöhung zum üblichen Zeitpunkt beibehalten, unabhängig von der endgültigen Entscheidung des Parlaments über die allgemeine Verschiebung der Anpassungen. Diese Situation führt tatsächlich zu einem System der zwei Geschwindigkeiten bei der Anpassung der Renten für das Jahr 2025. Dies spiegelt komplexe Kompromisse zwischen Haushaltszwängen und dem Schutz der Schwächsten wider. Der Vorschlag der Regierung wird weiterhin diskutiert, während der Text noch von den Parlamentariern geprüft werden muss.

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