Steuern 2025: Neubewertung des progressiven Tarifs angekündigt – das wird sich ändern

Steuern 2025: Neubewertung des progressiven Tarifs angekündigt – das wird sich ändern
Steuern 2025: Neubewertung des progressiven Tarifs angekündigt – das wird sich ändern
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Die Neubewertung des progressiven Einkommensteuertarifs für 2025 wurde gerade von der französischen Regierung angekündigt. Diese Maßnahme, die in einem angespannten wirtschaftlichen Umfeld stattfindet, zielt darauf ab, die Kaufkraft der Steuerzahler angesichts der Inflation zu schützen. Werfen wir einen genaueren Blick auf die bevorstehenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Haushaltsfinanzen.

Eine Steueranpassung angesichts der Inflation

Der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Antoine Armand, stellte den Finanzentwurf für 2025 vor, der Folgendes vorsieht: Indexierung der Steuertarifstufen an die Inflation. Diese Entscheidung fällt, da Frankreich mit einem besorgniserregenden öffentlichen Defizit konfrontiert ist, das für das laufende Jahr auf 6,1 % des BIP und möglicherweise 7 % im nächsten Jahr geschätzt wird.

Das erklärte Ziel besteht darin, dieses Defizit bis 2025 auf 5 % zu reduzieren, und zwar dank eines Plans, der Folgendes kombiniert:

  • Eine Ausgabenkürzung um 40 Milliarden Euro
  • Ein Umsatzplus von 20 Milliarden Euro

Trotz dieser Haushaltszwänge hat die Regierung beschlossen, die progressive Einkommensteuer nicht einzufrieren. Durch diese Entscheidung wird eine automatische Erhöhung der Steuerlast der Haushalte aufgrund der Inflation vermieden.

Der neue Steuertarif für 2025

Die Indexierung der Steuerskala an die Inflation, die laut INSEE für 2024 auf 2 % geschätzt wird, wird zu einer Erhöhung der Steuerklassen führen. Hier ist die neue progressive Skala Dies gilt für das im Jahr 2025 gemeldete Einkommen im Jahr 2024:

Umsatz 2024 (pro Einheit) Steuersatz
Bis zu 11.520 € 0%
Von 11.520 € bis 29.373 € 11 %
Von 29.373 € bis 83.988 € 30 %
Von 83.988 € bis 180.648 € 41 %
Mehr als 180.648 € 45 %

Durch diese Neubewertung wird verhindert, dass Steuerzahler, deren Einkommen lediglich der Inflation gefolgt ist, eine Steuererhöhung erleiden oder steuerpflichtig werden.

Auswirkungen auf Steuerzahler und Steuerabzüge

Die Neubewertung des Steuertarifs wird sich positiv auf mehrere Aspekte der Besteuerung auswirken:

Standardabzüge: Der Abzug von 10 % auf das Gehalt erhöht sich auf mindestens 505 € und höchstens 14.455 €. Für Rentner beträgt die Rentenkürzung mindestens 451 Euro pro Rentner und maximal 4.407 Euro pro Haushalt.

Weitere Steuervorteile: Die Steuerermäßigung, die Ermäßigung für ältere oder behinderte Menschen mit geringem Einkommen sowie die Ersparnisse im Zusammenhang mit der Erhöhung des Familienquotienten werden ebenfalls um 2 % erhöht.

Abzugsgrenzen: Bestimmte Obergrenzen werden angehoben, beispielsweise der Unterhalt für ein erwachsenes Kind (6.807 €) oder die Kosten für die Pflege einer älteren Person (4.047 €).

Für Eigentümer ist es wichtig zu beachten, dass die Regierung plant, die Besteuerung von Kapitalerträgen aus nicht gewerblich möblierten Vermietungen zu erhöhen. Diese Maßnahme ist Teil des Wunsches, die Immobilienbesteuerung neu auszurichten.

Auswirkungen auf die Haushaltsbesteuerung

Die Neubewertung des Steuertarifs wird je nach Situation der Steuerpflichtigen unterschiedliche Auswirkungen haben:

Steuerermäßigung bei konstantem Einkommen: Von einer Steuerermäßigung profitieren Haushalte, deren Steuersituation sich im Jahr 2024 nicht verändert hat. Wenn beispielsweise eine alleinstehende Person 35.000 € an steuerpflichtigem Lohn angibt, erhöht sich die Steuer von 2.736 € auf 2.602 €, was einer Senkung von 4,9 % entspricht.

Einkommensstabilität nach Inflation: Steuerzahler, die von einem mit der Inflation vergleichbaren Einkommenszuwachs (ca. 2 %) profitiert haben, werden mit einer annähernd gleichbleibenden Steuerbelastung rechnen müssen.

Vorteil für hohe Einkommen: Mechanisch gesehen werden die wohlhabendsten Haushalte in absoluten Zahlen die Hauptnutznießer dieser Neubewertung sein. Ein kleinerer Teil ihres Einkommens unterliegt ihrem Grenzsteuersatz.

Es ist zu beachten, dass die Einkünfte nicht professioneller möblierter Vermietungsunternehmen durch die neuen Steuermaßnahmen beeinträchtigt werden könnten, was zu einer Änderung der Berechnung ihrer Besteuerung führen könnte.

Schließlich scheint die Neubewertung des progressiven Einkommensteuertarifs für 2025 eine Maßnahme zum Schutz der Kaufkraft der Steuerzahler angesichts der Inflation zu sein. Obwohl die Auswirkungen je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen, sollte diese Entscheidung es ermöglichen, eine allgemeine Erhöhung der Steuerbelastung für französische Haushalte zu vermeiden.

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