Am Montag, 28. Oktober, konnte durch die parlamentarische Arbeit im Ausschuss eine Einigung erzielt werden, die die Verabschiedung des Gesetzes am 5. und 7. November ermöglichen sollte. Auf dem Programm steht insbesondere: eine starke Reduzierung der Steuervorteile und der Registrierung.
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Städtische und ländliche Gebiete werden durch möblierte Touristenunterkünfte in hyperspekulative Märkte verwandelt. In Ajaccio beispielsweise stieg das kurzfristige Wohnungsangebot zwischen 2019 und 2023 um 48 %.
Die vor zwei Jahren begonnene parlamentarische Arbeit mischt die Karten neu. Der Steuerfreibetrag für diese Mieteinnahmen sinkt: von 71 % auf 50 % für klassifizierte möblierte Unterkünfte und von 50 % auf 30 % für andere. Diese Abzüge könnten bis zu 188.700 Euro Jahresmieteinnahmen anfallen, diese betragen nun maximal 77.700 Euro.
Schließlich müssen diese Häuser, für die bisher keine Energieleistungsdiagnose (EPD) durchgeführt wurde, eine solche erstellen. Genug, um den klassischen Immobilienmarkt ein wenig neu auszubalancieren.
„Sicher ist, dass sich der Markt stabilisieren wird und dass ein zusätzliches Angebot an Wohnungen, sowohl zum Verkauf als auch zur Miete, es wahrscheinlich ermöglichen wird, mehr Unterkünfte zu finden und möglicherweise die Preise sowohl für den Verkauf als auch für die Vermietung etwas interessanter zu gestalten Vermietung. Aber es besteht die Gefahr, am Rande zu bleiben“, schätzt Yves Menassé, Immobilienmakler.
In den Händen des Gemeindeblocks werden bereits weitere Instrumente in das Gesetz aufgenommen. Rathäuser und Interkommunen können insbesondere die Registrierung möblierter Touristenunterkünfte, eine maximale Mietdauer von 90 Tagen, Kontingente nach Bezirken und für Hauptwohnsitze reservierte Flächen vorschreiben.
Die Gemeinde Saint-Malo hat all dies seit Juni 2021 getan und das Vermietungsverbot durch Immobilienunternehmen sowie den Standard von nur einer Vermietung pro Person hinzugefügt. Letzte Woche hat das Verwaltungsgericht Rennes Maßnahmen von allgemeinem Interesse anerkannt. Gilles Lurton gewann gegen die Berufungen mehrerer Eigentümer.
Das kommende Gesetz verstärkt es. „Wir wurden vor dem Verwaltungsgericht angegriffen, wir können uns vorstellen, dass die Kläger nun Berufung einlegen, erklärt der Bürgermeister von Saint-Malo. Nun, sobald dieser Gesetzentwurf verabschiedet ist, sehe ich keine Möglichkeit, wie ein Gericht oder ein Berufungsgericht das Urteil, das wir erhalten haben, aufheben könnte. Die von uns ergriffenen Maßnahmen haben Gesetzeskraft. Das bedeutet, dass morgen alle Bürgermeister, die dies wünschen, ohne Bedenken die gleichen Maßnahmen ergreifen können wie wir.”
Und auf Korsika? Die Wohnungskrise ist dort noch schlimmer, aber nur das Rathaus von Bastia (auf 2 % seines Territoriums) und die Gemeinde Cap Corse wenden bereits bestehende Regulierungsinstrumente an.
Der Gesetzentwurf soll am 5. und 7. November verabschiedet werden. Etwas, das Ihnen Mut machen könnte.
Der Bericht von Florence Antomarchi und Jennifer Cappai:
Dauer des Videos: 00h02mn36s
Yves Menassé, Immobilienmakler
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