Die Hälfte der Franzosen wird im Jahr 2025 keine Steuern zahlen, hier gelten die neuen Einkommensobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen

Die Hälfte der Franzosen wird im Jahr 2025 keine Steuern zahlen, hier gelten die neuen Einkommensobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen
Die Hälfte der Franzosen wird im Jahr 2025 keine Steuern zahlen, hier gelten die neuen Einkommensobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen
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Laut Statistiken der Generaldirektion für öffentliche Finanzen zahlen heute weniger als die Hälfte der Franzosen Einkommensteuer (IR), wobei der Anteil der Steuerpflichtigen von Jahr zu Jahr abnimmt… Ein Trend, der sich voraussichtlich auch im Jahr 2025 fortsetzen wird, so die Finanzen Gesetz für 2025, das eine Erhöhung der IR-Skala vorsieht.

Gemäß dem Finanzgesetzentwurf, der derzeit in der Nationalversammlung debattiert wird, beträgt die Steuerklasse 1Ist Tatsächlich sollte der Januar im Vergleich zum Vorjahr um 2 % aufgewertet werden, um der Inflation Rechnung zu tragen. Eine Erhöhung, die automatisch zu einer Erhöhung der Einkommensgrenze führt, ab der ein Haushalt steuerpflichtig wird. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Jahr 2024 nicht gestiegen ist, könnten daher im Jahr 2025 weniger oder sogar gar nicht mehr besteuert werden.

Um zu wissen, ob Sie im Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen werden, müssen Sie die Steuergrenzen berücksichtigen, die der Anzahl der Steueranteile in Ihrem Haushalt und damit Ihrer familiären Situation entsprechen. Zur Erinnerung: Alleinstehende werden auf der Grundlage eines Teils des Familienquotienten besteuert. Für ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftspaar ohne Kinder sind zwei Steueranteile zu berücksichtigen. Dieser Betrag erhöht sich um einen halben Anteil pro unterhaltsberechtigtem Kind, d. h. 2,5 Anteile für ein Kind und 3 Anteile für zwei Kinder. Die Erhöhung beträgt dann ab dem dritten Kind einen Anteil pro Kind, also 4 Steueranteile für ein Paar mit drei Kindern und 5 Anteile für ein Paar mit 4 Kindern.

Nach Berechnungen von Droit-Finances liegt die Steuergrenze für einen Steueranteil im Jahr 2025 bei 17.084 Euro Einkommen im Jahr 2024. Bei einem Paar und seinen beiden Steueranteilen erhöht sich dieser Betrag auf 32.258 Euro. Wenn dieses Paar ein oder mehrere Kinder hat, sind diese ab 38.018 € für 2,5 Anteile und 43.778 € für 3 Anteile zu versteuern. Bei einer kinderreichen Familie erhöht sich die Steuergrenze auf 55.298 € bei 4 Anteilen bzw. 66.818 € bei 5 Anteilen.

Für Alleinstehende mit Kindern gelten andere Steuergrenzen. Wenn er ein Kind hat (1,5 Anteile), muss sein Einkommen im Jahr 2024 weniger als 22.844 Euro betragen. Für eine alleinstehende Person mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern (2 Steueranteile) beträgt die Steuergrenze 28.604 Euro. Wenn diese alleinstehende Person schließlich drei unterhaltsberechtigte Kinder hat (3 Steueranteile), zahlt sie keine IR für 2025, solange ihr Einkommen im Jahr 2024 weniger als 40.124 Euro beträgt.

Um Ihr Einkommen mit diesen Beträgen zu vergleichen, müssen Sie alle im Jahr 2024 erzielten Einkünfte addieren und dann die Freibeträge, abzugsfähigen Kosten sowie Vermögens- und Berufsdefizite abziehen. Bitte beachten Sie, dass eine leichte Überschreitung der oben genannten Schwellenwerte nicht unbedingt bedeutet, dass Sie IR zahlen müssen, da diese Beträge keine Ermäßigungen oder Steuergutschriften berücksichtigen, von denen Sie profitieren könnten. Sie könnten dem Finanzamt also nichts schulden, wenn Sie in diesem Jahr steuervergünstigte Ausgaben getätigt hätten.

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