iCloud: Apple wird vorgeworfen, mit seinem Cloud-Dienst 40 Millionen Abonnenten in die Falle zu locken

iCloud: Apple wird vorgeworfen, mit seinem Cloud-Dienst 40 Millionen Abonnenten in die Falle zu locken
iCloud: Apple wird vorgeworfen, mit seinem Cloud-Dienst 40 Millionen Abonnenten in die Falle zu locken
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Britische Verbrauchergruppe Which? erhebt im Namen von 40 Millionen Nutzern des iCloud-Dienstes wettbewerbsrechtliche Klage gegen Apple. Das Verfahren fordert Schadensersatz in Höhe von 3 Milliarden Pfund (3,8 Milliarden US-Dollar). Nach Ansicht der Verbrauchergruppe hat Apple gegen Wettbewerbsregeln verstoßen, indem es dem eigenen Cloud-Speicherdienst eine Vorzugsbehandlung gewährte, Verbraucher aber auch dazu zwang, iCloud für „Abzocke“-Preise zu bezahlen.

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40 Millionen Verbraucher betroffen

iOS hat ein Monopol und wird direkt von Apple kontrolliert. Es obliegt dem Unternehmen, diese marktbeherrschende Stellung nicht zu nutzen, um sich in verwandten Märkten wie Cloud-Speicher einen unfairen Vorteil zu verschaffen, aber genau das passiert” können wir in der Pressemitteilung von Which? lesen. Das Verfahren wirft Apple insbesondere vor, iOS-Benutzer dazu zu ermutigen, sich bei iCloud anzumelden, um beispielsweise Fotos zu speichern, und gleichzeitig die Nutzung von Alternativen zu erschweren: Beispielsweise ist die Verwendung nicht möglich Keine andere Lösung als iCloud, um alle Daten auf Ihrem Smartphone zu speichern.

Beachten Sie auch, dass die rechtlichen Schritte auch erhöhte Preise für britische Nutzer betreffen. “Apple hat den Preis von iCloud für britische Verbraucher im Jahr 2023 auf allen Speicherebenen um 20 bis 29 % erhöht„Wir können lesen und gleichzeitig Schadensersatz für alle betroffenen Apple-Kunden fordern. Which? schätzt daher, dass Benutzer je nach Registrierungsdauer bei iCloud-Diensten jeweils rund 70 Pfund Sterling erhalten sollten. Laut Which?-Sprecher Tommy Handley sagte, berechtigte Apple-Kunden seien diejenigen, die in den letzten neun Jahren (seit Inkrafttreten des Verbraucherschutzgesetzes vom 1. Oktober 2015) die Dienste von iCloud in Anspruch genommen hätten (einschließlich Nicht-Abonnenten).

Es dauerte nicht lange, bis Apple antwortete: „Wir lehnen jede Behauptung ab, dass unsere iCloud-Praktiken wettbewerbswidrig seien, und werden uns energisch gegen gegenteilige rechtliche Behauptungen wehren“. Der Kampf wird daher legal sein.

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