Wer hat Anspruch auf Unterstützung?

Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
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Mit der Ersten Hilfe sollen Landwirte unterstützt werden, die Opfer wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zusammenhang mit klimatischen Gefahren sind. Es wird ungefähr sein mittelfristige Kredite (zwischen zwei und drei Jahren), mit einem maximalen Zinssatz von 1,75 % für ein 24-monatiges Darlehen und 2,35 % für ein 36-monatiges Darlehen. Junge Menschen, die seit weniger als 5 Jahren ansässig sind, profitieren von einem zusätzlichen Bonus mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % über 24 Monate und 2,15 % über 36 Monate. Der Kredit ist auf 50.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

Um berechtigt zu sein, müssen Sie mindestens 20 % seines Umsatzes verloren haben im Jahr 2024 im Vergleich zum historischen Referenzdurchschnitt und wenn Sie über Vorsorgesparen verfügen, haben Sie mindestens 60 % des Betrags aktiviert.

Hilfe bei strukturellen Schwierigkeiten

Das zweite System ist die Unterstützung von Landwirten, die mit größeren strukturellen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Es wird ungefähr sein langfristige Konsolidierungsdarlehenüber einen Zeitraum von maximal 12 Jahren, gewährt von Banken mit öffentlicher Garantie. Das Die von BPI gewährte Garantie deckt 70 % des Darlehensbetrags abDie Kosten werden vom Staat erstattet. Die Höhe dieses Darlehens wird auf 200.000 Euro begrenzt und das System wird Anfang 2025 betriebsbereit sein, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. Zusätzlich zu dieser Garantie verpflichtet sich jede Bank, sich um die finanziellen Konditionen zu bemühen, um die Kosten für den Begünstigten so gering wie möglich zu halten.

Landwirte, die darauf zugreifen können, sind diejenigen, deren Gesamtverschuldungsquote liegt über 50 % oder deren EBITDA/Umsatz-Verhältnis weniger als 25 % beträgt.

Die regelmäßige Überwachung des Systems wird durch den Ausschuss der öffentlichen Finanziers unter der Schirmherrschaft des Präfekten in Zusammenarbeit mit den Banken sichergestellt.

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