Führerschein. Was ändert sich durch das Schweizer Gesetz vom 1. November für französische Autofahrer?

Führerschein. Was ändert sich durch das Schweizer Gesetz vom 1. November für französische Autofahrer?
Führerschein. Was ändert sich durch das Schweizer Gesetz vom 1. November für französische Autofahrer?
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Besorgt fragt uns Jean-Michel aus Annecy (Haute-Savoie): „Ich habe gehört, dass die Schweizer ab Anfang November ihren blauen Führerschein ändern müssen. Kann ich mit meinem alten Führerschein weiterhin in der Schweiz Auto fahren? » Seien Sie versichert, Jean-Michel, Westfrankreich antwortet dir.

Was passiert in der Schweiz?

Seit 1Ist Im November hat die Schweiz tatsächlich ihre alte Blue-Paper-Lizenz aufgegeben, die unserer Pink-Paper-Lizenz in Frankreich entspricht. Seit diesem Datum gilt der alte Führerschein bei einer Kontrolle nicht mehr als gültig. „Nur das Kreditkartenformat ist jetzt legal“erklärt die Website RTS.

Der Grund? Nach Angaben des Schweizerischen Automobil-Service-Verbandes der blaue Führerschein „entspricht nicht mehr den internationalen und europäischen Sicherheitsstandards“. Seit 1Ist November also „Wer bei einer Polizeikontrolle einen ungültigen Papierausweis vorzeigt, wird mit einer Busse von 20 Franken bestraft“.

Welche Veränderung für die Franzosen?

Für die Franzosen ändert sich nichts. Wenn Sie sich für einen kurzen touristischen Aufenthalt in der Schweiz aufhalten, Auf der Website des öffentlichen Dienstes wird dies erklärt „Sie können mit Ihrem französischen Führerschein fahren“solange es gültig ist. In Frankreich ist der Pink-Paper-Führerschein weiterhin gültig, auch in der Schweiz.

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Auch wenn Sie in Frankreich leben, aber in der Schweiz arbeiten, können Sie Ihren französischen Führerschein behalten, es sei denn, Sie müssen ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug führen, für das ein Führerschein der Kategorie C (Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) oder D (für ein zugewiesenes Fahrzeug) erforderlich ist Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen oder ein Zugfahrzeug mit Anhänger mit einem Gewicht von weniger als 750 kg).

In diesem Fall müssen Sie Ihren Führerschein beim zuständigen Kfz-Service umtauschen, je nachdem, wo Sie in der Schweiz arbeiten.

Wenn Sie Ausländer sind, sich aber seit mehr als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten in der Schweiz aufhalten, ohne mindestens drei Monate im Ausland gelebt zu haben, wird Ihnen dieser Ausweiswechsel ebenfalls auferlegt.

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