Auf Straßen und Radwegen wird die blinkende Beleuchtung bestimmter Fahrräder von Autofahrern stark kritisiert. Aber sie können sich sicher sein: Den aggressiven Glanz eines zu auffälligen Bikes werden sie nicht mehr ertragen müssen! In der Tat, eine neue Regelung wurde am 29. November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
Eingeführt durch das Dekret Nr. 2024-1074 verbietet nun deren Verwendung. Diese neue Norm verändert daher die Art und Weise, wie Radfahrer sich ausrüsten müssen. Das Ziel ist klar: Alle Verkehrsteilnehmer schützen. Und das, ohne Radfahrer in sie zu verwandeln „Weihnachtsbäume“wie kürzlich erklärt Numerama.
Das Ende des Lichts driftet auf Fahrrädern
Blinklichter erfreuen sich aufgrund ihrer guten Sichtbarkeit besonders bei Radfahrern großer Beliebtheit. Allerdings sorgen sie seit langem für Diskussionen. Sie ermöglichen eine bessere Erkennung von Radfahrern. Aber zu welchem Preis? Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger beklagte sich regelmäßig über deren Intensität. Denn es kann blenden und störend sein. Besonders auf Radwegen, die in beide Richtungen führen und häufig kreuzen. Um dieses Problem zu lösen, regelt das Dekret nun die Beleuchtung von Fahrrädern und EDPMs (motorisierten Personentransportfahrzeugen). Daher müssen die Rücklichter dauerhaft leuchten und dürfen nicht blinken. Diese Verpflichtung gilt sowohl für die Hauptbeleuchtung als auch für eventuell zugelassene Zusatzbeleuchtungen.
Tatsächlich regelt dieser Erlass auch die vom Fahrer getragene Beleuchtung, etwa Helme oder Leuchtjacken. Diese Geräte müssen strengen Regeln entsprechen. Blinklichter bleiben weiterhin verboten und ihre Anzahl ist auf zwei Lichter, eines vorne und eines hinten, beschränkt. Diese Bestimmung stellt sicher, dass Radfahrer bleiben ohne Übertreibung sichtbar. Denn die neue Verordnung beschränkt sich nicht nur auf das Verbot von Blinklichtern. Es modernisiert somit die Beleuchtungsausrüstung. Denn jedes Fahrrad oder EDPM muss Tag und Nacht mit Vorder- und Rückbeleuchtung ausgestattet sein, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Bei Verstößen droht Radfahrern weiterhin ein Bußgeld von 11 Euro.
Eine akzeptierte Toleranz für Fahrradausrüstung
Der Erlass sieht auch Lockerungen für Brems- und Blinklichter vor. Letztere sind es bereits zugelassen für Elektrofahrräder und Motorroller. Mittlerweile können sie aber auch direkt am Fahrer getragen werden, beispielsweise über einen ausgerüsteten Helm. Die Ausbreitung von Bränden bleibt jedoch verboten. Daher kann ein mit Blinkern ausgestatteter Helm nicht zu den bereits am Fahrrad vorhandenen Helmen hinzugefügt werden. Mit dieser Begrenzung soll verhindert werden, dass zu viel Licht andere Benutzer stört.
Gleichzeitig erlaubt das Dekret den Einbau zusätzlicher Beleuchtung. Aber mit besonderen Einschränkungen. Eine zusätzliche Front- oder Rückleuchte ist zulässig, sofern sie fest montiert, blendfrei und gut sichtbar bleibt. Besonders sinnvoll ist diese Maßnahme für Radfahrer, die auf schlecht beleuchteten Straßen oder bei nebligem Wetter unterwegs sind.
© Shutterstock Für die Sicherheit ist es wichtig, beim nächtlichen Radfahren sichtbar zu sein.
Ein Gleichgewicht zwischen Sichtbarkeit und Komfort für alle Fahrräder
Eines der grundlegenden Ziele dieser Reform ist die Stärkung der Sicherheit. Und auch, um allen Verkehrsteilnehmern einen gewissen Komfort zu bieten. Blinkende Lichter erregen sicherlich wirksam die Aufmerksamkeit. Aber sie erschaffen Verwirrung in den Sehgewohnheiten. Wie Numerama betont, verbindet das menschliche Gehirn instinktiv ein festes weißes Licht vorne und ein festes rotes Licht hinten mit einem Fahrzeug. Dieser Pawlowsche Reflex ist für die Antizipation von Bewegungen unerlässlich. Allerdings störte ihn der Einsatz von Beleuchtungsgeräten, die zu aggressiv oder nicht konform waren.
Durch die Einführung einer Nüchternheit der Beleuchtung sieht das Dekret eine Standardisierung der Ausrüstung vor, sodass Radfahrer sowohl auf der Straße als auch auf Radwegen als eigenständige Fahrzeuge identifiziert werden. Dieser Ansatz trägt dazu bei bessere Integration des Fahrrads in den Straßenverkehrohne ihre Sicherheit zu gefährden. Und es ermöglicht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Sichtbarkeit von Radfahrern und dem Komfort anderer Verkehrsteilnehmer zu finden.