Veröffentlicht am 20. November 2024 in Verschiedenes
Verordnungskategorien 2025
Informationen, Quelle https://www.nouvelleaquitaine-cyclisme.fr/
Lizenz ELITE
Elite-Läufer aus nationalen Divisionsteams und Läufer, die sich für die Teilnahme an einer Elite entschieden haben.
Jeder Fahrer, der in der Saison 2024 300 FFC-Punkte oder mehr erzielt hat. 2024 Elite-Fahrer, die weniger als 300 Punkte erzielt haben
Jeder Fahrer, der in der Saison 2024 zwischen 50 und 299,99 FFC-Punkte erzielt hat
Öffnen Sie 1 Läufer im Jahr 2024, die weniger als 300 Punkte erzielt haben, wenn sie dies wünschen.
Jeder Fahrer, der in der Saison 2024 zwischen 5 FFC-Punkten und weniger als 50 Punkten erzielt hat. Öffnen Sie 2 Fahrer im Jahr 2024, die weniger als 50 Punkte erzielt haben, wenn sie dies verlangen.
Läufer, die weniger als 5 Punkte erzielt haben, werden als Open 3 eingestuft, können aber eine Access-Lizenz beantragen.
U19-Läufer im ersten Jahr im Jahr 2025 (geboren 2008)
Diese Läufer werden in Open 3 gewertet, mit Ausnahme der Läufer, die mehr als 300 Punkte erzielt haben und in Open 2 antreten
Wenn sie möchten, können sie ein Open 2 oder ein Open 1 haben.
Läufer, die weniger als 20 Punkte erreicht haben, können beim Regionalkomitee eine Access-Lizenz beantragen.
U19-Läufer im zweiten Jahr im Jahr 2025 (geboren 2007)
U19-Läufer, die nach der Kategorisierung in Open 1 (nur Open 1) eingestuft sind, können auf Wunsch einen Antrag auf Abstieg in Open 2 stellen.
Läufer mit einer Access-Lizenz im Jahr 2024 werden entsprechend der in den Open-Rennen erzielten Punktezahl in die offenen Kategorien eingeteilt.
Für den anderen Zugang werden sie ihre Kategorien im Jahr 2024 finden.
- Fahrer, die im Jahr 2024 aufgrund von Siegen oder Punkten in einer Kategorie aufgestiegen sind, können im Jahr 2025 keinen Kategorieabstieg beanspruchen (außer bei über 40-Jährigen).
- Jeder Fahrer kann beim Regionalkomitee über das auf der Website im Verwaltungsbereich verfügbare Dokument einen Antrag auf eine Kategorieabfahrt (maximal eine Kategorie auf einmal) stellen.
- Die Antragszeiträume für Herabstufungen in zwei Kategorien sind vom 1. November bis 1. Januar und vom 15. Juni bis 30. Juni.