Die Kommission, die für die Ausrichtung und Entwicklung von Versicherungen zur Gewährleistung von Schäden an Kulturpflanzen zuständig ist, hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2024 eine positive Stellungnahme zum Vorschlag zur Anerkennung von Ernteverlusten bei Hauptkulturen infolge der übermäßigen Regen- und Windepisoden im September 2024 abgegeben im gesamten Département Deux-Sèvres.
Die betroffenen Kulturen, die für das Ernteverlustausgleichssystem in Frage kommen, sind:
- Sonnenblume
- Militär
- Buchweizen
- Aber
- Luzerne säen
- Zuckerrübensamenhalter
- Saatbohne
Daher können Betreiber, die von dieser Klimagefahr betroffen sind, vorbehaltlich der Förderkriterien eine Entschädigung beantragen.
Ihre Schadensersatzansprüche
Anträge müssen vollständig eingereicht werden vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025:
– online auf der AléaNat-Website über den folgenden Link: https://ecoagri.agriculture.gouv.fr/aleanat
– per Post über das Papierformular, online, an:
Departementsdirektion der Gebiete Deux-Sèvres:
Abteilung für Landwirtschaft und Territorien
ARE-Einheit
39 Avenue de Paris
79000 NIORT
Für diesen Prozess nützliche Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität unter der folgenden Adresse:
http://mesdemarches.agriculture.gouv.fr/demarches/exploitation-agricole/demander-une-aide-pac/article/demander-une-indemnisation
Für weitere Informationen können Sie das DDT unter der folgenden Adresse kontaktieren:
[email protected]
Frankreich
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