In der Tschechischen Republik haben gleichgeschlechtliche Paare ab dem nächsten Jahr Anspruch auf gemeinsames Eigentum und das Recht, von ihrem Ehepartner zu erben, sie können jedoch weiterhin nicht heiraten.
Gleichgeschlechtliche Paare in der Tschechischen Republik profitieren ab dem nächsten Jahr von den meisten Rechten verheirateter Menschen, mit Ausnahme der Ehe, gemäß einem neuen Gesetz, das am Montag, dem 29. April, von Präsident Petr Pavel verkündet wurde.
Diese „Partnerschaftsgesetzgebung“ gewährt ihnen das Recht auf gemeinsames Eigentum, auf das Erbe ihres Ehepartners und ermöglicht es dem Partner eines leiblichen Elternteils, ihre Kinder zu adoptieren, während eine Adoption in anderen Ländern dennoch unmöglich ist.
Adoption in 37 Ländern zugelassen
Bisher war es in dem EU-Land mit 10,9 Millionen Einwohnern gleichgeschlechtlichen Paaren gestattet, „eingetragene Partnerschaften“ einzugehen, die im Vergleich zum neuen Gesetz eingeschränktere Rechte gewährten.
Laut der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association haben diese Paare das Recht, Kinder in 37 Ländern auf der ganzen Welt zu adoptieren, hauptsächlich in Europa, Nordamerika und Lateinamerika.