Prinz Pavlos von Griechenland und seine Familie erhalten endlich die griechische Staatsbürgerschaft zurück

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„Mit großer Emotion erlangen wir nach dreißig Jahren die griechische Staatsangehörigkeit zurück.“ Dies sind die ersten Worte der Pressemitteilung, die am 23. Dezember auf der offiziellen Website der griechischen Königsfamilie veröffentlicht wurde. Pässe wiedergefunden, eine Nachricht, die das Jahresende für Kronprinz Pavlos und andere Mitglieder seiner Familie erhellt. Seit der Abschaffung der Monarchie im Jahr 1974 per Referendum leben die Nachkommen des letzten Königs der Hellenen, Konstantin II., der am 10. Januar 2023 starb, größtenteils im Exil.

Prinz Pavlos von Griechenland und seine Frau Prinzessin Marie-Chantal kommen am 27. Februar 2024 zum Dankgottesdienst für König Konstantin II. in der St. George’s Chapel auf Schloss Windsor. © Chris Jackson/PA Wire/ABACAPRESS.COM

1994 unterzeichnete Premierminister Andreas Papandreou ein Gesetz, das König Konstantin II. und seinen Kindern die griechische Staatsbürgerschaft entzog. „Die Bestimmung des Gesetzes von 1994 zur Frage der Staatsbürgerschaft, ein Produkt der damaligen politischen Situation, passte einem ehemaligen griechischen Staatsoberhaupt und einer Institution, die dem Land treu diente, nicht. Der Tod unseres Vaters markierte das Ende einer.“ Ära”, können wir in der heutigen Pressemitteilung lesen.

Prinz Pavlos von Griechenland und seine Frau Prinzessin Marie-Chantal während des Dankgottesdienstes für König Konstantin II. in der St. George’s Chapel auf Schloss Windsor am 27. Februar 2024. © Jonathan Brady/PA Wire/ABACAPRESS.COM

Wie kann man es dreißig Jahre später zurückbekommen? Seit dem Tod des Familienoberhauptes am 10. Januar 2023 erwägt Prinz Pavlos die Einleitung von Verfahren zur Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit seines Herkunftslandes. Dies geschah im Sommer 2024, als die griechische Presse damals die Absichten des Mannes enthüllte, der heute Thronprätendent ist. Allerdings versprach der Weg kurvenreich zu werden. In Frage steht eine der Bedingungen für die Wiedererlangung der griechischen Staatsangehörigkeit: die Zustimmung, den Nachnamen Glücksbourg zu tragen, einen dänischen Namen, der genealogisch der Familie im Exil zugeordnet werden sollte.

Familienfoto bei der Hochzeit von Theodora von Griechenland, 28. September 2024.
Familienfoto bei der Hochzeit von Theodora von Griechenland, 28. September 2024. © Nikolas Kominis / Studio Kominis

Allerdings benutzte die Familie von König Konstantin II. fast zwei Jahrhunderte lang den Namen „Griechenland“ und weigerte sich, ihn aufzugeben. Es wurde ein Kompromiss gefunden. „Wir haben den Namen gewählt, für den sich unser verstorbener Onkel Michael von Griechenland entschieden hat, den einzigen Namen, der uns bekannt ist, da wir nie einen Nachnamen hatten“, erklärt die königliche Familie in ihrer Pressemitteilung. Tatsächlich entschied sich die Familie für die phonetische Version des französischen Ausdrucks „aus Griechenland“, was es ihr ermöglicht, diesen Nachnamen weiterhin beizubehalten, ohne dass er in der wörtlichen griechischen Tradition „aus Griechenland“ bedeutet.

Im Jahr 2021 posierte Prinz Michel von Griechenland für Point de Vue auf der Terrasse seiner Wohnung in Athen.
Im Jahr 2021 posierte Prinz Michel von Griechenland für Point de Vue auf der Terrasse seiner Wohnung in Athen. © David Atlan

Nur Anne-Marie aus Griechenland möchte nicht die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes ihres verstorbenen Mannes annehmen und lieber ihren dänischen Pass behalten. Die in Kopenhagen geborene Königin der Hellenen ist die Tochter Friedrichs IX. von Dänemark und die Schwester von Königin Margrethe. Laut der Tageszeitung Dieses VimaSie möchte ihren Titel als Mitglied der dänischen Königsfamilie nicht aufgeben.

Königin Margrethe II., Königin Anne-Marie von Griechenland und ihre Schwester Prinzessin Benedikte von Dänemark in Sofiero, Juni 2005.
Königin Margrethe II. von Dänemark, Königin Anne-Marie von Griechenland und ihre Schwester Prinzessin Benedikte in Sofiero, Juni 2005. © Torsten Laursen/WireImage

Am 20. Dezember 2024 wird die Entscheidung des Innenministers im Amtsblatt veröffentlicht. Die betroffenen Familienangehörigen können daher mit den Verwaltungsverfahren zur Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen beginnen.

Griechisches Amtsblatt vom 20. Dezember 2024.
Griechisches Amtsblatt vom 20. Dezember 2024. © Screenshot / An Vima

Begeistert versprechen sie, ihrem Land weiterhin zu dienen, wo auch immer auf der Welt sie sich befinden. „Während der Jahre, in denen uns die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, waren wir stets von Pflicht und Ehre motiviert, unserem Land mit Loyalität und Hingabe zu dienen, wo auch immer wir uns befanden, mit allen Mitteln. Unsere Familie wird sich weiterhin von denselben Prinzipien leiten lassen.“ .”

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