Der Kanton Graubünden ermahnt „seine“ Bank wegen Signa-Krediten

Der Kanton Graubünden ermahnt „seine“ Bank wegen Signa-Krediten
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Die Verantwortlichen der GKB werden eingeladen, insbesondere über ihre Pflichten im Hinblick auf Transparenz zu sprechen. Die Kantonsregierung möchte klarstellen, dass ihr oberstes Ziel darin besteht, den Erfolg und die Sicherheit der Bank auch in Zukunft zu gewährleisten.

Der Bündner Staatsrat ist von den Schlussfolgerungen des letzte Woche veröffentlichten Berichts der Firma Ernst & Young, der die Bündner Kantonalbank (GKB) in der Affäre um die Gewährung von Krediten an den Immobilienkonzern entlastet und vom gestürzten österreichischen Tycoon unterzeichnet wurde, nur teilweise überzeugt René Benko.

Die kantonale Exekutive sehe einen Handlungsbedarf auf der Ebene der Leitungsgremien des Betriebs, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme.

Die Verantwortlichen der GKB werden eingeladen, insbesondere über ihre Pflichten im Hinblick auf Transparenz zu sprechen. Die Kantonsregierung möchte klarstellen, dass ihr oberstes Ziel darin besteht, den Erfolg und die Sicherheit der Bank auch in Zukunft zu gewährleisten.

Im Auftrag der Bündner Kantonalbank (GKB) kam deren Revisionsstelle Ernst & Young zum Schluss, dass die Gewährung von Krediten im Wert von über 60 Millionen Franken an die kollabierende Signa-Gruppe gerechtfertigt sei. Der Bericht geht insbesondere davon aus, dass die Rolle von Präsident Peter Fanconi darauf beschränkt war, die Parteien mit einer Präsenzperson für das erste Interview in Kontakt zu bringen, ohne anschließend in die Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Auch konnte das Unternehmen trotz persönlicher Beteiligungen an drei Unternehmen des Signa-Imperiums keine ungerechtfertigten Vorteile oder Interessenkonflikte des Präsidenten feststellen, wobei sämtliche diesbezüglichen Erklärungs- und Veröffentlichungspflichten eingehalten wurden.

Dennoch kratzt die Prüfung an der GKB, da in beiden Fällen die internen Kriterien für die Kreditvergabe nicht gewissenhaft eingehalten wurden. Die beiden positiven Entscheidungen wurden daher als „außergewöhnliche Operationen“ eingestuft. Darüber hinaus empfehlen die Autoren, die Praxis hinsichtlich der Dokumentation zu optimieren und auf die Überlegungen zu verweisen, auf denen diese Entscheidungen basierten.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen standen ein Konsortialkredit über 58,3 Millionen Franken für das Zürcher Wohnhaus Globus sowie ein Schuldanerkenntnis über 3 Millionen Euro. Der erste Vertrag wurde bisher immer eingelöst, das letzte Mal im März 2024. Der zweite Vertrag wurde jedoch aufgrund der Insolvenz des Kreditnehmers vollständig abgeschrieben.

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