Alle diese KMU müssen ihren Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 eine neue Prämie zahlen – und zwar ohne Steuern

Alle diese KMU müssen ihren Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 eine neue Prämie zahlen – und zwar ohne Steuern
Alle diese KMU müssen ihren Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 eine neue Prämie zahlen – und zwar ohne Steuern
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Einige Mitarbeiter hatten bisher keinen Anspruch auf diesen Bonus, doch ab dem 1. Januar 2025 soll ein Experiment durchgeführt werden, um mehr Mitarbeiter zu erreichen.

In Frankreich sind viele Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein kollektives Sparsystem anzubieten, das es ihnen ermöglicht, einen Bonus zu erhalten, der an die Ergebnisse und die Leistung des Unternehmens, für das sie arbeiten, gekoppelt ist. Jeder Mitarbeiter kann somit unabhängig vom Gehalt Geld oder eine Beteiligung am erzielten Gewinn erhalten. Dieses System listet zahlreiche Systeme auf, die allgemein als Beteiligungs-, Gewinnbeteiligungs- oder Mitarbeitersparpläne bezeichnet werden. Doch bisher konnten nur Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern davon profitieren. Ein wichtiger Punkt, der sich sehr bald ändern dürfte.

Sie werden verstanden haben: Wenn ein Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern Gewinne erwirtschaftet, muss es einen Teil davon an seine Belegschaft umverteilen. Ab dem 1. Januar 2025 betrifft diese Verpflichtung auch Strukturen mit mehr als 11 Mitarbeitern. Um von diesem Wertteilungssystem profitieren zu können, ist es jedoch wichtig, bestimmte Bedingungen zu respektieren, die an die Ergebnisse des Unternehmens geknüpft sind. Diese Neuheit, die im Jahr 2025 das Licht der Welt erblicken soll, ist ein Experiment, das gemäß dem Gesetz vom 29. November 2023 für fünf Jahre gestartet wurde. Ziel ist es, dieses System der Werteteilung für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen zu demokratisieren .

Wenn Sie also Teil eines Unternehmens sind, das zwischen 11 und 49 Mitarbeiter beschäftigt, ist dieses verpflichtet, seine Gewinne mit Ihnen zu teilen. Aber seien Sie trotzdem vorsichtig, es muss mehrere Bedingungen erfüllen. Das wichtigste Kriterium ist, dass Ihre Struktur in den letzten drei Geschäftsjahren, also von 2022 bis 2024, einen steuerlichen Nettogewinn von mindestens 1 % ihres Umsatzes erzielt haben muss. Auch und selbstverständlich darf Ihr Unternehmen dies nicht tun bereits durch einen Gewinnbeteiligungs- oder Beteiligungsvertrag abgedeckt sind.

Doch wie wird Ihr Unternehmen einen Teil seines Gewinns verteilen? Ganz einfach, indem Sie ganz nach Ihren Wünschen eine Wertbeteiligungsprämie, eine Erfolgsbeteiligungsvereinbarung, eine Beteiligungsvereinbarung oder sogar einen Gehaltssparplan einrichten. Bitte beachten Sie auch, dass dieser Bonus bis zu einer Höhe von 3.000 Euro beitrags- und sozialversicherungsfrei ist. Das sind gute Nachrichten!

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