Es bleiben nur noch wenige Tage, um Ihre Immobilienerklärung abzugeben

Es bleiben nur noch wenige Tage, um Ihre Immobilienerklärung abzugeben
Es bleiben nur noch wenige Tage, um Ihre Immobilienerklärung abzugeben
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Mehr als 6 Millionen Eigentümer sind betroffen

Die Einführung dieser Verpflichtung ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass die Steuerverwaltung über genaue Informationen über die Immobilien verfügt, die sich im Eigentum der Steuerpflichtigen befinden. Diese Erklärung ermöglicht die Ermittlung der anfallenden Steuern, insbesondere der Zweitwohnungssteuer und der Leerstandssteuer. Wie im Allgemeinen Steuergesetzbuch (CGI) erläutert, zielt diese Maßnahme darauf ab, „Auslassungen oder Ungenauigkeiten bei der Vermögenserklärung zu vermeiden“.

Diese Verpflichtung betrifft alle Eigentümer von Immobilien in Frankreich. Dazu gehören Hauptwohnsitze, Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnungen. Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen hatten Ende letzten Jahres rund 17 % der Eigentümer diese Erklärung noch nicht abgegeben. Daher ist es für sie von entscheidender Bedeutung, die Vorschriften einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.

Wie können Sie dieser Verpflichtung nachkommen?

Am einfachsten können Sie Ihr Vermögen online auf der Website deklarieren impots.gouv.fr. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:

Melden Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich auf der Steuer-Website an.

Gehen Sie zum Abschnitt „Ihr besonderer Raum“.

Klicken Sie auf die Registerkarte ” Immobilie “.

Wenn sich Ihre Situation geändert hat, klicken Sie auf „Belegungserklärung“ und dann auf „Neue Situation“.

Diese Methode ist schnell und ermöglicht die sofortige Aktualisierung Ihrer Informationen. Für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, besteht die Möglichkeit, ein Papierformular auszufüllen, das bei den Steuerbehörden oder in den France Services-Bereichen erhältlich ist. Es ist wichtig, die auf den 30. Juni festgelegte Meldefrist einzuhalten. Bei Nicht- oder Falschmeldung kann vom Finanzamt ein Bußgeld verhängt werden. „Das gleiche Bußgeld ist bei Unterlassung oder Unrichtigkeit fällig“, präzisiert der Steuer-Code. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle notwendigen Informationen korrekt und rechtzeitig übermittelt werden.

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