Deshalb drohen Millionen Eigentümern ab dem 1. Juli ein Bußgeld von 150 Euro

Deshalb drohen Millionen Eigentümern ab dem 1. Juli ein Bußgeld von 150 Euro
Deshalb drohen Millionen Eigentümern ab dem 1. Juli ein Bußgeld von 150 Euro
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Um unerwünschte Rechnungen zu vermeiden, ist es für Hausbesitzer oder Personen, die im Jahr 2023 umgezogen sind, erforderlich, ihre Eigentumserklärung auszufüllen.

Nach der Steuererklärung und den ganzen Anfragen der Steuerverwaltung scheint es für einige so, als sei noch nicht alles erledigt. Französische Eigentümer müssen sicherstellen, dass sie ihre Eigentumserklärung vor dem 1. Juli ausgefüllt haben, andernfalls riskieren sie eine Geldstrafe.

Konkret sind von diesem Ansatz Eigentümer neuer oder nicht neuer Wohnungen sowie Personen betroffen, die im Laufe des Jahres 2023 umgezogen sind. Sie müssen daher auf die Website Impots.gouv gehen, um Ihre Situation einzugeben.

Laut der Website service-public.fr ist eine Pflichterklärung mit der Gefahr einer Geldstrafe von 150 Euro verbunden. Zur Erinnerung: Dies ist eine Möglichkeit für die Steuerverwaltung, zu prüfen, ob Eigentümer für Zweitwohnungen oder leer stehende Wohnungen Wohnsteuer zahlen müssen.

6,12 Millionen Steuerzahler betroffen

Selbstverständlich muss diese Erklärung abgegeben werden, wenn zwischen dem 2. Januar 2024 und dem 1. Januar 2024 eine Änderung der Situation eingetreten ist. Sozialvermieter, Eigennutzer oder nicht, SCI … jeder ist besorgt.

Wenn jedoch im Jahr 2023 eine Belegungserklärung abgegeben wurde und sich die Situation nicht geändert hat, ist dies nicht erforderlich. Darüber hinaus waren im selben Jahr laut dem Public Finance-Bericht 34 Millionen Steuerzahler betroffen, und 82 % von ihnen zahlten korrekt. Das wären also 18 % von ihnen, also 6,12 Millionen Menschen, für die dieser Prozess verpflichtend wäre.

Für direkt betroffene Steuerpflichtige ist dieser Vorgang selbstverständlich auch online möglich. Gehen Sie einfach auf die Website von Public Finance und klicken Sie dann auf „Meine Immobilien verwalten“. Anschließend wird der weitere Ablauf erläutert.

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