„Breaking the Strike“ fordert, dass Anwälte bei der Casablanca-Behörde zur Rechenschaft gezogen werden

„Breaking the Strike“ fordert, dass Anwälte bei der Casablanca-Behörde zur Rechenschaft gezogen werden
„Breaking the Strike“ fordert, dass Anwälte bei der Casablanca-Behörde zur Rechenschaft gezogen werden
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Hespress – Abdel-Ilah ShiblDienstag, 12. November 2024 – 02:00 Uhr

Die elektronische Zeitung Hespress erfuhr, dass Anwälte, die gegen die Entscheidung der Anwaltskammer verstoßen haben, die Sitzungen zu streiken und zu boykottieren, vorgeladen werden, vor Mohamed Hassi, dem Vorsitzenden der Anwaltskammer von Casablanca, zu erscheinen.

Quellen aus dem Casablanca Authority Council berichteten, dass drei Anwälte, darunter der Inhaber einer „berühmten Anwaltskanzlei“, vorgeladen und an den Rat verwiesen werden, um eine Entscheidung gegen sie zu treffen.

Dieselben Quellen berichteten, dass die Entscheidung des Gremiums, die zum Streik und Boykott der Sitzungen aufruft, wie von der Vereinigung der Anwaltskammern in Marokko gefordert, „in vollem Umfang umgesetzt werden muss und jedes Mitglied, das dagegen verstößt, an den Rat verwiesen wird.“ eine Entscheidung gegen ihn zu treffen.“

Anwälte der Casablanca-Behörde bezeichneten die von einigen ihrer Kollegen durch die Teilnahme an den Sitzungen geleistete Arbeit als „Verrat“ und lehnten diese Methode ab, die den von der Justizbehörde verfolgten Zielen schade.

Anwälte, die sich weigerten, ihre Namen zu nennen, weil sie nicht die Erlaubnis des Präsidenten eingeholt hatten, bestätigten, dass diejenigen, die den Streik boykottierten, als „unstimmige und anomale Fälle“ gelten, die den Verlauf des Protests, den Anwälte landesweit begonnen haben, nicht beeinträchtigen.

Gestern, Montag, war das Handelsgericht von Casablanca Zeuge, wie mehrere Mitglieder des Anwaltsrats in einen Streit mit einem Anwalt gerieten, der einer bekannten Anwaltskanzlei angehörte und sich weigerte, die Entscheidung der Behörde im Zusammenhang mit dem Streik und dem Boykott der Sitzungen umzusetzen .

Anwälte des von der Anwaltskammer Casablanca eingesetzten „Überwachungsausschusses“ erhoben sich gegen den oben genannten Anwalt, der auf der Erfüllung seiner beruflichen Pflichten bestand, obwohl er behauptete, der Streik sei das Ergebnis der Entscheidung der Behörde, an die sich alle halten müssen.

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