Was die von den Sozialpartnern geschlossene Vereinbarung zur Seniorenbeschäftigung vorsieht

Was die von den Sozialpartnern geschlossene Vereinbarung zur Seniorenbeschäftigung vorsieht
Was die von den Sozialpartnern geschlossene Vereinbarung zur Seniorenbeschäftigung vorsieht
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Nach acht Verhandlungssitzungen konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber Ende letzter Woche auf zwei große Verhandlungen einigen, nämlich die über die Arbeitslosenversicherung und die über die Beschäftigung von Senioren. Diese letzte Frage war bei der Rentenreform 2023 unter der Leitung von Élisabeth Borne, der ehemaligen Premierministerin, ganz vergessen worden.

Herausforderungen interviewte Franck Morel, Associate Lawyer bei Flichy Grangé Avocats und ehemaliger Sozialberater von Edouard Philippe während seiner Zeit bei Matignon. Er ist Autor eines Berichts für das Montaigne-Institut über die Beschäftigung älterer Menschen.

Franck Morel – In Frankreich ist die Beschäftigungsquote älterer Menschen in den letzten 20 Jahren stetig gestiegen, von 32 % im Jahr 2000 auf 68 % im Jahr 2024 (für 50- bis 64-Jährige). Der höchste Stand seit fünfzig Jahren. Dieser deutliche Anstieg ist jedoch hauptsächlich auf die aufeinanderfolgenden Rentenreformen zurückzuführen, die einen starken Anreiz für die 55- bis 64-Jährigen geschaffen haben, im Erwerbsleben zu bleiben. Darüber hinaus ist die Aktivierung dieses einzigen Hebels der Verlängerung des Renteneintrittsalters unbefriedigend, da die Auswirkungen begrenzt sind. Der blinde Fleck dieser Reformen ist auch die Weiterbeschäftigung oder Rückkehr erfahrener Arbeitnehmer, die einmal in die Arbeitslosigkeit oder erzwungene Inaktivität geraten sind.

Ja, unbestreitbar geht er in die richtige Richtung. Es legt die Bausteine ​​fest, die zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen beitragen werden, und bildet ein kohärentes Ganzes. Dies ist ein guter Ausgangspunkt, der in den kommenden Monaten durch die Verabschiedung an das Parlament in ein Gesetz umgesetzt werden muss.

Ja, wir müssen auf die Angst der Unternehmensleiter reagieren, sich nicht von einem Mitarbeiter trennen zu können, wenn dieser seine Rentenansprüche erreicht hat. Derzeit kann eine Person bis zu 70 Jahre in ihrem Job bleiben, ohne dass das Unternehmen etwas dazu sagen kann. Dieser Erfahrungserweiterungsvertrag ermöglicht es einem Unternehmen, sich von einem Mitarbeiter zu trennen, sobald dieser das gesetzliche Alter für den vollständigen Ruhestand erreicht hat. Darüber hinaus sollten wir uns nicht täuschen lassen: Derzeit sind 90 % der 60- bis 64-Jährigen mit befristeten Verträgen beschäftigt. Natürlich gab es den befristeten Senior-Vertrag, aber er ist wenig bekannt und zu starr und wird daher von Unternehmen kaum genutzt.

Ja, ich habe vorgeschlagen, für Arbeitnehmer über 55 das Recht auf teilweise, flexible und progressive Arbeitszeitregelungen am Beispiel der Familienteilzeitarbeit zu prüfen. Tatsächlich sind Senioren bereit, Zugeständnisse bei ihrer Arbeitszeit oder sogar bei ihrem Entgelt zu machen, um im Beruf zu bleiben. Darüber hinaus ist Teilzeitarbeit bei Senioren recht weit verbreitet (22,6 %) und erfolgt freiwillig (63 %). Dort sieht der Tarifvertrag vor, dass ein Arbeitnehmer ab dem 60. Lebensjahr zur Planung seines Berufsausstiegs gezielt eine Teilzeitbeschäftigung beantragen kann. Der Ruhestandsbonus wird zur Deckung des mit dieser Änderung verbundenen Gehaltsausfalls verwendet.

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