Der Zugverkehr ist heute gestört. 7 von 10 TER-Zügen und 1 von 2 Intercity-Zügen fahren aufgrund des Streikaufrufs der Eisenbahngewerkschaften. Die Rückerstattung ist obligatorisch, aber nicht automatisch.
Ein begrenzter Streik. Der Verkehr auf den TGVs Inoui und Ouigo sei „fast normal“. Die Störungen betreffen die Intercités-Linien, auf denen an diesem Donnerstag durchschnittlich jeder zweite Zug im Verkehr ist. Auf Regionalstrecken verkehren durchschnittlich 7 von 10 TERs.
Bei einem Zugausfall aufgrund sozialer Unruhen wird der volle Fahrpreis erstattet. Dies ist unabhängig vom gewählten Tarif oder Tickettyp obligatorisch. Auch wenn es als „nicht erstattungsfähig“ gekennzeichnet ist. Diese Erstattung erfolgt kostenfrei.
Andererseits gibt es dabei auch nichts Automatisiertes. Es liegt an Ihnen, den Vorgang über die SNCF Connect-Anwendung, am Bahnhofsschalter oder telefonisch unter 3635 durchzuführen. So kann die Bahngesellschaft überprüfen, ob die Fahrkarte nicht im nächsten Zug verwendet wurde. Sie haben nur 60 Tage Zeit, um eine Rückerstattung zu beantragen. Wenn Ihnen der Spediteur hingegen eine Gutschrift anbietet, sind Sie nicht verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen. Sie können zwischen einer Rückerstattung auf Ihr Bankkonto oder in bar bei der Agentur wählen.
Letzter Ausweg: der Mediator
Für diese soziale Bewegung ist keine kommerzielle Geste geplant. Während des Streiks im vergangenen Februar bot die SNCF zusätzlich zur Ticketerstattung eine 50-prozentige Ermäßigung auf die nächste Fahrt an. Dieses Mal hängt alles vom Ausmaß der Störungen in der Vorweihnachtszeit ab. Es obliegt der Geschäftsführung, bei Bedarf die Bekanntgabe vorzunehmen.
Wenn die SNCF sich weigert, Ihnen die stornierte Fahrkarte zu erstatten, können Sie sich an den Schlichter der SNCF wenden, um eine gütliche Lösung zu finden. Er ist unabhängig. Sie können es auch anfordern, wenn Sie nach einem Monat keine Antwort vom Unternehmen erhalten haben.
Für Intercités gelten die gleichen Regeln wie für TGVs. Für die TER ist die Situation komplizierter, da ein Ticket ohne genaues Datum nicht erstattet werden kann. Eine Ausnahme gilt allerdings für den Fall eines Streiks, wie an diesem Donnerstag. Die Vergütungsbedingungen sind auf jeder regionalen Website angegeben.
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