Auszahlung am 17. Dezember, Mindestbetrag 152,45 Euro

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Gute Nachrichten für Millionen einkommensschwacher Haushalte in Frankreich: Das Weihnachtsgeld 2024 wird am Dienstag, 17. Dezember, kurz vor den Feiertagen, ausgezahlt. Diese Ankündigung, bestätigt durch eine offizielle Pressemitteilung der Regierung vom 26. November, beendet die Unsicherheiten über den Zahlungstermin dieser lang erwarteten Hilfe, die das Urlaubsbudget kürzen soll.

Wer erhält das Weihnachtsgeld?

Dieser Bonus wird mehr als 2,2 Millionen Haushalten gewährt und betrifft Begünstigte verschiedener sozialer Mindestleistungen, wie zum Beispiel:

  • Aktives Solidaritätseinkommen (RSA),
  • Das Besondere Solidaritätsgeld (ASS),
  • Der feste Bonus für die Wiederaufnahme der Tätigkeit,
  • Das Ruhestandsäquivalent (AER).

Die Begünstigten müssen nichts unternehmen: Die Zahlung erfolgt automatisch über die zuständigen Organisationen wie CAF, MSA oder Travail.

Beträge trotz Inflation unverändert

Trotz der starken Inflation in den letzten Jahren bleibt die Höhe der Prämie gleich wie in den Vorjahren. Der Mindestsatz beträgt 152,45 € für eine Einzelperson, sowohl auf dem französischen Festland als auch in den überseeischen Departements (außer Mayotte). Dieser Betrag variiert jedoch je nach Zusammensetzung des Haushalts. Zum Beispiel :

  • Ein Paar mit zwei Kindern erhält 320,15 €.
  • Eine alleinstehende Person mit drei Kindern erhält 335,39 €.
  • Jede weitere Person im Haushalt erhöht den Gesamtbetrag um 60,98 €.

Eine leicht verspätete Zahlung

Traditionell wird das Weihnachtsgeld rund um den 15. Dezember ausgezahlt. In diesem Jahr ist die Zahlung für den 17. Dezember vorgesehen, zwei Tage später als in den ersten Ankündigungen, in denen der Zeitraum vom 13. bis 16. Dezember erwähnt wurde. Diese Änderung wird durch den Kalender erklärt, der 15. Dezember im Jahr 2024 auf einen Sonntag fällt.

Dieser 1998 eingeführte Bonus ist nicht gesetzlich verankert, sondern wird jedes Jahr durch Regierungsbeschluss erneuert. Es wird als „außergewöhnlich“ beschrieben und zielt darauf ab, die bescheidensten Haushalte in einer Zeit zu unterstützen, in der die Ausgaben erheblich steigen.

Einzelheiten zu den Beträgen für die RSA

Die gezahlten Beträge variieren je nach Zusammensetzung des Haushalts:

  • Einzelperson: 152,45 €
  • Paar ohne Kinder: 228,68 €
  • Paar mit zwei Kindern: 320,15 €
  • Einzelperson mit vier Kindern: 396,37 €
  • Pro weitere Person: +60,98 €

Für Begünstigte des ASS, des Wiedereinstiegsbonus oder des AER bleibt der Betrag unabhängig vom Haushalt bei 152,45 € festgelegt.

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