Immobilien
Kompromiss in letzter Sekunde: Parlament will Eigenmietwert abschaffen – doch Hausbesitzer sollten sich nicht zu früh freuen
Nach siebjähriger Verhandlungszeit hat es das Parlament doch noch geschafft, eine mehrheitsfähige Vorlage beim Eigenmietwert zu zimmern. Das letzte Wort hat wohl das Volk.
Es ist ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für viele Eigenheimbesitzer. In den allerletzten Minuten hat sich das eidgenössische Parlament doch noch auf die Abschaffung des Eigenmietwerts geeinigt. Der Ständerat hat am Mittwochmorgen eingelenkt – und die Bedingungen des Nationalrates akzeptiert.
Damit soll der Eigenmietwert nun konsequent bei Erst- und Zweitwohnungen abgeschafft werden. Auch gibt es künftig in der Regel keine Schuldzinsabzüge mehr. In beiden Fragen hatte sich der Ständerat zuletzt quer gestellt. Die kleine Kammer wollte, dass für Zweitwohnungen weiterhin der Eigenmietwert anfällt und die Schuldzinsen immer noch zu 70 Prozent abzugsfähig sind.
Dass auch der Nationalrat später an diesem Mittwoch seinen Segen gibt, ist praktisch sicher – schliesslich entspricht das Ergebnis exakt seinen Vorschlägen. Dann muss die Vorlage aber noch die Schlussabstimmung am Freitag überstehen – und das könnte noch einmal knapp werden, wie die Debatte im Ständerat zeigte.
Nach siebenjähriger Behandlungszeit hat es das Parlament damit zumindest für den Moment geschafft, eine Vorlage zu erarbeiten, die zumindest innerhalb des Bundeshauses mehrheitsfähig ist. Bis der Eigenmietwert tatsächlich abgeschafft wird, braucht es mindestens noch eine Volksabstimmung. Sie könnte im September stattfinden.
Die Vorlagen sind verknüpft
Um die Ausfälle der Bergkantone mit einem hohem Zweitwohnungsanteil zu kompensieren, haben die Räte eine Initiative auf Kurs gebracht. Diese soll den besonders betroffenen Kantonen die Möglichkeit geben, eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zu erheben. Nur wenn diese an der Urne eine Mehrheit findet, wird auch der Eigenmietwert abgeschafft. Das Parlament hat die beiden Vorlage verknüpft.
Das dürfte noch einmal ein schwieriger Ritt werden. Da es eine Verfassungsänderung ist, muss die Mehrheit der Stimmbevölkerung wie auch der Kantone zustimmen. Diese hatten sich in der Vernehmlassung aber mit grosser Mehrheit gegen einen Systemwechsel ausgesprochen.
Die Konferenz der Gebirgskantone forderte in ihrer Vernehmlassungsantwort, «zwingend am heutigen System festzuhalten». Zu hoch seien die Ausfälle. Dass diese mit einer neuen Objektsteuer kompensiert werden können, halten die Gebirgskantone nur für «schwer vorstellbar». Der Konferenz gehören Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und Wallis an. Macht: 6,5 Stände. Damit das Ständemehr erreicht wird, braucht es mindestens 12 Standesstimmen.
Ausfälle von 1,7 Milliarden Franken
Ein Blick auf den vergangenen Abstimmungssonntag zeigt, dass vor allem die Westschweiz sehr mieterfreundlich abstimmt – der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt zur Vorlage ein Nein. Sagen nur Genf, Waadt, Neuenburg und Jura zusätzlich Nein zu der Objektsteuer, könnte diese bereits vom Tisch sein. Und damit auch die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Kommt hinzu: Die Vorlage hat auch in der jetzigen Form ein grosses Preisschild. Bei einem Hypozinsniveau von 1,5 Prozent betragen die Einnahmeausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden 1,67 Milliarden Franken. Und das bei sonst schon angespannter Finanzlage in der Bundeskasse. Bereits zweimal scheiterte das Eigenmietwert-Aus zudem an der Urne.
Zu früh dürfen sich also all die Eigenheimbesitzer nicht freuen. Das Geschenk liegt jetzt zwar schon mal unter dem Weihnachtsbaum, aber ob es auch tatsächlich ausgepackt werden darf, entscheidet sich erst an einem der kommenden Abstimmungssonntage.