Veröffentlicht am 14.01.2025 09:24
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Seit dem 1. Januar ist die Verwendung von Essensgutscheinen zum Kauf von nicht verzehrbaren Produkten wie Mehl oder Öl verboten, was für Unmut sorgt. Der Senat plant, diese bereits von der Nationalversammlung unterstützte Maßnahme um zwei Jahre zu verlängern.
In Supermärkten sorgt das seit dem 1. Januar eingeführte Verbot des Kaufs von nicht sofort verzehrbaren Produkten wie Mehl, Eiern oder Öl mit Essensgutscheinen für Aufsehen. Über diese Maßnahme, die seit 2022 als Ausnahmeregelung zur Kaufkraftförderung gewährt wird, konnte in diesem Jahr aufgrund von Haushaltszensur nicht abgestimmt werden.
Der Senat will es verlängern, eine gute Nachricht für die Massenverbreitung. Ende November stimmte die Nationalversammlung für eine Verlängerung des Systems um zwei Jahre. Letzteres muss nun durch eine Abstimmung der Senatoren bestätigt werden.
„Sehen Sie sich den vollständigen Bericht im Video oben an“