Dies ist eine historische Entscheidung. Am Freitag, den 8. März, verzeichnete der Staatsrat eine Wende, die insbesondere den Windenergiegegnern zugute kam. In einer gemeinsamen Pressemitteilung begrüßten 16 Anti-Windenergie-Verbände die Entscheidung des höchsten französischen Gerichtshofs. „ Der Staatsrat hat alle Bestimmungen zu den drei aufeinanderfolgenden Versionen des Protokolls zur Messung der Lärmbelastung zum Schutz der Gesundheit der Anwohner aufgehoben », können wir auf der Website der Sustainable Environment Federation (FED) lesen.
Aber was ist das genau? „ Mit seiner Entscheidung machte der Staatsrat das von Windenergieunternehmern selbst entwickelte und auferlegte Protokoll zur Messung der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen überflüssig », erklärt Fabien Bouglé, führende Persönlichkeit der Gegner der Entwicklung dieser Energie. Mit anderen Worten: Anwohner, die Opfer der Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen sind, verfügen über ein besseres gesetzgeberisches Arsenal, um sich vor dem Staat Gehör zu verschaffen.
Die Rechtsprechung von Échauffour
Diese Entscheidung kam nicht aus heiterem Himmel. Es ist insbesondere das Ergebnis des erbitterten Kampfes eines Mannes, Fabien Ferreri, Bewohner von Échauffour, einem kleinen Dorf in der Normandie, der seit mehreren Jahren gegen die Installation von Windkraftanlagen neben seinem Haus kämpft. Fabien Ferreri ist Opfer der ständigen Lärmbelästigung und kämpft für die Weiterentwicklung der Windvorschriften. „ Die Situation in Échauffour stellte einen Präzedenzfall für Windparkbetreiber dar. Vor der Entscheidung des Staatsrates hatten diese Betreiber dem Ministerium für Energiewende ein eigenes Protokoll zur Bewertung der Lärmbelastung auferlegt. So galt der Lärm, der durch die Windkraftanlagen in Échauffour verursacht wurde, als regulatorisch! »
Ein Rückschlag für die Windlobby
Wenn die Entscheidung des Staatsrates die durch Windkraftanlagen verursachte Lärmbelästigung nicht in das Gesetz einbezieht, setzt sie dem „ Mangel an Transparenz » von den Verbänden angeprangert. „ Das ist ein kolossaler Sieg für uns! begrüßt Fabien Ferreri. Dank dieser Entscheidung können wir über neue Regelungen diskutieren, die die Meinungen der Anwohner berücksichtigen, die unter Belästigungen durch Windkraftanlagen leiden. »
Der Rest nach dieser Anzeige
Rückgang der Windkraft in Europa?
Die Entscheidung des Staatsrates ist kein Einzelfall in Europa. In Irland entschied ein Richter des Obersten Gerichtshofs vor vier Tagen, dass der von Windkraftanlagen verursachte Lärm als Belästigung angesehen werden könne.
Für Fabien Ferreri stellen diese rechtlichen Entwicklungen die ersten „ Hindernisse » zum Ausbau der Windenergie in Europa. „ Insgesamt beobachten wir ein staatliches Bewusstsein für die Windverschmutzung. Wir werden in den kommenden Monaten sehen; Bei der Bewertung der durch Windkraftanlagen verursachten Belästigungen sollten jedoch strengere Protokolle eingeführt werden. Ganz klar: Diese Entscheidung des Staatsrates ist ein Rückschlag für die Windenergielobby! »