GERECHTIGKEIT: Betrunken greift er in einem Zentrum eine junge Frau sexuell an

GERECHTIGKEIT: Betrunken greift er in einem Zentrum eine junge Frau sexuell an
GERECHTIGKEIT: Betrunken greift er in einem Zentrum eine junge Frau sexuell an
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Ein 42-jähriger Mann algerischer Herkunft stand gestern vor dem Gericht in Nîmes vor Gericht, weil er betrunken eine 21-jährige Frau sexuell angegriffen hatte.

In einer Unterbringungseinrichtung in Nîmes befand sich am 24. September gegen 20:30 Uhr eine junge Frau in ihrem Zimmer. Plötzlich betritt ein betrunkener Mann den Raum, ohne die Tür zu schließen. Der Vierzigjährige stürmt auf sie zu und schiebt seine Hände unter ihr T-Shirt, um ihre Brust zu betasten, bevor er sexuelle Gesten macht.

Das 23-jährige Mädchen fängt an zu schreien. Zwei Zeugen sehen die Szene, darunter eine Frau, die eingreift. Die Schreie alarmieren den Nachtwächter, der zum Tatort geht und dann die Polizei kontaktiert. Der 42-jährige Mann wurde zur Polizeistation gebracht, wo er die Taten leugnete. Bei seinem Urteil an diesem Dienstag, 1. Oktober, bleibt der Angeklagte bei seinen Positionen. „Ich habe nichts getan“ sagt er aus der Loge des Strafgerichtshofs von Nîmes. Letzterer hat in seinem Strafregister 12 Erwähnungen im Zusammenhang mit Alkohol.

Jean-Luc Vasserot, der Staatsanwalt, stellt folgende Forderungen: „Für diesen Herrn, der die Fakten leugnet, werde ich Sie um fünf Jahre Gefängnis mit dauerhaftem Einreiseverbot für das Staatsgebiet bitten, um unsere französischen Bürger zu schützen.“ Der Angeklagte erhält drei Jahre Gefängnis, fortgesetzte Untersuchungshaft, Eintragung in die Sexualstraftäterakte und ein dauerhaftes Verbot des französischen Staatsgebiets.

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