Freiburg will seine richterliche Gewalt neu ordnen

Freiburg will seine richterliche Gewalt neu ordnen
Freiburg will seine richterliche Gewalt neu ordnen
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Freiburg stellt einen Vorentwurf zur Revision des Justizgesetzes zur Vernehmlassung, der die richterliche Gewalt „tiefgreifend“ neu ordnen soll. Dabei geht es darum, die 18 derzeitigen Behörden in fünf Gerichten zusammenzuführen und den Weg der Schlichtung zur Beilegung von Streitigkeiten zu fördern.

Die Revision beinhaltet weiterhin den Gedanken, der Justiz ein eigenes Leitungsorgan zu geben. Die Neuerungen, die am Dienstag vom für Justiz zuständigen Staatsrat Romain Collaud vorgestellt wurden, konkretisieren die Empfehlungen, die sich aus der Analyse des Sektors ergeben, die in der vergangenen Legislaturperiode zwischen 2017 und 2021 durchgeführt wurde.

Ziel des gesamten Prozesses ist die Verbesserung der Organisation und Funktionsweise der Justiz mit dem Ziel der Rationalisierung und Effizienzsteigerung. Und das alles „unter Beibehaltung der Qualität der Dienstleistungen und Gewährleistung des Zugangs zur Justiz in den Regionen“.

Rationalisierung

Die erste Achse bestehe darin, die Justizbehörden in fünf statt 18 Einheiten zusammenzufassen, präzisierten die Redner, darunter Johannes Frölicher, Kantonsrichter und Präsident des Justizrates. Das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht bleiben unverändert.

Andererseits werden die Strafbezirksgerichte, das Wirtschaftsstrafgericht und das Jugendstrafgericht zu einem einzigen Strafgericht zusammengefasst, das aus drei Gerichten besteht. Diese werden aus einem allgemeinen Gericht, einem Jugendgericht und einem Wirtschaftsgericht bestehen.

Andererseits werden die Zivilbezirksgerichte und die Friedensrichter in einem aus sechs Gerichten bestehenden Zivilgericht zusammengefasst. Es wird ein allgemeines Gericht, ein Arbeitsgericht, ein Mietgericht, ein Gericht für den Schutz von Kindern und Erwachsenen, ein Handelsgericht und ein Gericht für die ordentliche Gerichtsbarkeit geben.

Koordinierung

Organisatorische Änderungen bedeuten keine physische Gruppierung von Richtern und Mitarbeitern an einem einzigen Ort. Erleichtert werden sie durch die Digitalisierung, mit Justitia 4.0 auf Bundesebene und dem Ausbau der E-Justiz auf kantonaler Ebene. Darüber hinaus wird über eine Infrastrukturstrategie nachgedacht.

Die zweite Hauptachse betrifft die Schaffung eines Koordinierungsgremiums. Dieses zentralisierte Gremium steht unter der Aufsicht des Justizrates, ist jedoch von diesem unabhängig und hat die Aufgabe, die Koordinierung zwischen den fünf Einheiten sicherzustellen. Es wird sich aus den Präsidenten des letzteren zusammensetzen.

Das Leitungsorgan muss zudem die Entwicklung von Projekten zu seinen Gunsten unterstützen und die Harmonisierung von Prozessen fördern. Es wird sich auf die Generalsekretäre der Justiz stützen, eine neue Funktion, die insbesondere für die administrative Leitung der fünf Gerichte zuständig sein wird.

Versöhnung

Der dritte Teil der Reform zielt darauf ab, die Schlichtung durch die Schaffung zweier neuer Einheiten zu fördern, nämlich einer allgemeinen Schlichtungsbehörde und einer Schlichtungsbehörde in Arbeitsrechtsangelegenheiten. Sie werden der aktuellen Mietvertragsschlichtungskommission hinzugefügt.

Weitere Änderungen umfassen die Reduzierung der Zahl der Gutachter, die Unterstellung der Präfekten unter die Aufsicht des Justizrates, wenn sie als Verwaltungs- oder Strafgerichtsbarkeit tätig sind, und die Verbesserung der Erstattung der Rechtshilfe.

Die Revision beinhaltet auch die Erhöhung des Streitwerts, die es den Präsidenten der Arbeits- und Pachtgerichte ermöglicht, allein zu entscheiden. Eine zweite Änderung des Justizgesetzes wird zur Konsultation vorgelegt, um die Präfekturen als zuständig für die Durchführung von Räumungsklagen in Mietangelegenheiten zu benennen.

Der Vorentwurf definiert die neue allgemeine Organisation der richterlichen Gewalt. Vorbehaltlich der Annahme durch den Grossen Rat werde die konkrete Umsetzung der Revision einige Zeit in Anspruch nehmen, präzisierte Romain Collaud. Dafür ist die Einrichtung einer spezifischen Projektorganisation erforderlich.

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