Alles, was Sie über Änderungen im Mietrecht wissen müssen

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In der Stadt, hier in Lausanne, ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt.

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Der Schweizerische Mieterverband (ASLOCA) vertritt rund 220.000 Mitglieder, verteilt auf 21 Regionalsektionen. Damit präsentiert sie sich als eine der großen Non-Profit-Organisationen (NGOs) hierzulande. Mit 2,4 Millionen Mieterhaushalten oder rund 60 % der Gesamtzahl ist die Schweiz ein Land der Mieter. Dieser Anteil steigt in Basel auf 83 % bzw. in Genf auf 78 %. In ländlichen Gebieten sinkt sie auf 40 %.

ASLOCA startete zwei Referenden gegen Änderungen des Mietrechts, die von der Rechten in den Bundeskammern verteidigt wurden. Sie hatte keine Schwierigkeiten, Unterschriften zu sammeln, trotz der relativen rechtlichen Formalität dieser Entscheidungen und ihrer angeblichen Auswirkungen auf das Schicksal der Mieter.

Fragen zur Untervermietung

Die erste Änderung betrifft die Untervermietungsbedingungen. Die Mehrheit von Parlament und Bundesrat will dem Eigentümer mehr Kontrolle geben. Nach geltendem Recht haben Mieter das Recht, ihre Räumlichkeiten unterzuvermieten, sie benötigen jedoch die Erlaubnis des Vermieters, was nicht immer der Fall ist. Ziel der Änderung ist es, die Anforderung und Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters zwingend vorzuschreiben. Kommt der Mieter dieser Form nicht nach, kann der Vermieter nach wirkungsloser schriftlicher Aufforderung den Mietvertrag innerhalb von 30 Tagen kündigen.

Oberflächlich betrachtet ist diese Änderung geringfügig, aber für ASLOCA öffnet sie die Tür zu einer einfacheren Kündigung: „Die Gesetzesrevision führt durch neue Formen bürokratische Hindernisse für die Untervermietung ein und ermöglicht Vermietern, den Mietvertrag des Hauptmieters innerhalb von 30 Tagen für Minderjährige zu kündigen.“ formelle Verstöße.

Kündigungsfrage

Die zweite umstrittene Änderung ist wesentlich sensibler. Dies sind die Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Eigentümer aus „eigenem Bedarf“. Das geltende Recht sieht vor, dass Eigentümer von Wohn- oder Gewerberäumen, die von Mietern bewohnt werden, diese schnell selbst nutzen können. Aber bevor sie alle rausschmeißen, müssen sie begründen, dass sie einen „dringenden“ Bedarf haben.

Die Mehrheit von Parlament und Bundesrat ersetzte das Zeichen „dringend“ durch „wichtig und aktuell“. „Was für den Eigentümer einfacher nachzuweisen ist“, heißt es auf der Website des Bundes. Dadurch wird es für Letztere einfacher, den Mietvertrag des Mieters zu kündigen.

Nochmals für mehr Geld mieten?

ASLOCA stellt den Begriff des Eigenbedarfs nicht in Frage, ist jedoch misstrauisch gegenüber den Absichten bestimmter Eigentümer: „Die Tatsache, dass der „dringende“ Eigenbedarf durch einen „wichtigen und aktuellen“ Eigenbedarf ersetzt wird, schafft Rechtsunsicherheit und bietet mehr Möglichkeiten zur Beendigung des Eigenbedarfs Mietvertrag aus unklaren Gründen. All dies, um die Unterkunft anschließend teurer weiterzuvermieten.

Kurz gesagt, für ASLOCA sind diese beiden Reformen des Mietrechts Teil des Wunsches der Rechten, die Position der Mieter zu schwächen, um die Rentabilität der Eigentümer weiter zu steigern. Für den Präsidenten von ASLOCA und Staatsberater Carlo Somaruga (PS/GE): „Immobilienkonzerne besitzen bereits einen Großteil der Neubauwohnungen und treiben die Mieten in die Höhe.“ Dank der beiden Rückbauprojekte wollen sie die Menschen noch einfacher aus ihren Häusern vertreiben und dann die Mieten erhöhen.“

Weniger Missbrauch

Für die bürgerlichen Parteien, die in einem Ausschuss namens „Union für Wohnungsbau“ zusammengeschlossen sind, klären diese beiden Änderungen die Situation. An einer Pressekonferenz am 8. Oktober in Bern zeigte sich Nationalrat Gregor Rutz (UDC/ZH) überrascht, dass die Linke gegen diese kleinen Änderungen sei. Für den Ausschuss sorgen sie für mehr Rechtssicherheit und weniger Missbrauch, was insbesondere bei missbräuchlicher Untervermietung auch den Mietern zugutekommt.

Für Nationalrat Olivier Feller (PLR/VD) wird die Revision dazu beitragen, zu verhindern, dass Untervermietung Wohnungen vom Markt zugunsten von Plattformen wie Airbnb verdrängt, während die Bevölkerung eine Zeit der Knappheit erlebt.

Ansprüche der Eigentümer

  • Verbot der wiederholten und wirtschaftlich missbräuchlichen Untervermietung

  • Beschränkung der Untervermietung auf maximal zwei Jahre

  • Stärkung des Überprüfungsrechts des Eigentümers bei Untervermietung

  • Ermöglichung der Nutzung von Mietwohnungen oder Gewerberäumen durch den Eigentümer bei persönlichem Bedarf

Ja und Nein in den Umfragen

Bei der ersten Tamedia/20-Minuten-Befragung ist die Wahrnehmung dieser beiden Objekte durch die Bevölkerung deutlich unterschiedlich. Was die Untervermietung anbelangt, ist es eher ein „Ja“, denn 47 % der Befragten äußerten sich positiv gegenüber 42 % negativ, während 11 % immer noch unentschlossen waren. Bei einer Kündigung aus persönlichen Gründen stimmten 50 % mit „Nein“, 43 % mit „Ja“ und 7 % mit Unentschlossenheit. Aber in beiden Fällen gibt es noch keine klare Mehrheit.

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